Wände und Stützen

E Wände und Stützen

Oberflächen, Ecken und Kanten von Wänden und Stützen sollten bis zu einer Höhe von 2,0 m ab Oberkante Standfläche nicht scharfkantig ausgeführt sein. Ecken und Kanten von Wänden und Stützen gelten als nicht scharfkantig, wenn sie z. B. wie folgt ausgeführt sind:

  • bei Stahl- und Holzausführungen mit gerundeten (Radius > 2 mm) oder entsprechend gefasten Kanten,
  • bei Beton- und Mauerwerksausführung mit gebrochenen oder gerundeten Kanten,
  • bei Putzausführung mit gerundeten Eckputzschienen.

Verletzungen lassen sich gering halten, wenn die Oberflächen von Wänden und Stützen z. B. wie folgt ausgeführt werden:

  • als voll verfugtes Mauerwerk aus Stein mit glatter Oberfläche,
  • aus Beton ohne vorstehende Grate,
  • mit voll verfugten keramischen Platten,
  • mit geglättetem Putz,
  • mit plastischen Anstrichen oder Belägen ohne spitzig-raue Struktur.

Die Mindestanforderungen für Wände, Pfeiler und Stützen sowie deren Bekleidungen hinsichtlich ihres Brandverhaltens müssen den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.