Kinder kommen durch den Eingangsbereich in die Schule ©Unfallkasse NRW | DGUV

Türen im Zugangsbereich der Schule müssen in Fluchtrichtung des ersten Rettungsweges aufschlagen. Sie müssen von innen leicht in voller Breite zu öffnen sein.

Schüler laufen in die Schule durch die Eingangstür©Unfallkasse NRW | DGUV

Die Zugangstüren sollen im Rahmen der Barrierefreiheit kraftbetätigt zu öffnen und zu schließen sein. An kraftbetätigten Türen sind Quetsch- und Scherstellen zu vermeiden oder zu sichern. Das Anstoßen soll vermieden werden. Kraftbetätigte Türen, die im Rettungsweg liegen, müssen auch bei Ausfall der Energiezufuhr ohne fremde Hilfe leicht zu öffnen sein.

An den Eingangstüren sind Stolperstellen durch untere Türanschläge und -schwellen zu vermeiden. Als Stolperstellen gelten im Allgemeinen Höhenunterschiede von mehr als 4 mm. Durch den Einsatz einer absenkbaren Bodendichtung oder einer Magnetdichtung kann ein schwellenloser Übergang erreicht werden.

Vor Drehflügeltüren ist eine Bewegungsfläche von mindestens 1,50 m Breite und mindestens 1,50 m Tiefe vorzusehen, die auch seitlich des Türgriffes einen Freiraum von mindestens 50 cm gewährt.

An den Ausgängen ins Freie müssen Sicherheitszeichen angebracht sein, die den Vorgaben der Schrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ entsprechen.

Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen sind üblicherweise selbstschließend ausgeführt und häufig mit Feststellsystemen versehen, die im Brand- oder Verrauchungsfall selbst schließen und dann zum Passieren von Hand geöffnet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Türen auch für jüngere Schülerinnen und Schüler, Rollstuhlfahrerinnen und-fahrer oder andere besondere Personengruppen benutzbar sein müssen, z. B. durch möglichst gering eingestellte Federkräfte. Das automatische Schließen muss selbstverständlich sichergestellt sein.

Türgriff©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Griffe, Hebel und Schlösser müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass durch bestimmungsgemäßen Gebrauch Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler vermieden werden.

Die sichere Beschaffenheit und Anordnung von Beschlägen wird erreicht, wenn folgende Aspekte bei der Auswahl und Montage beachtet werden:

  • Griffe sind zur Tür hin abzurunden und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante anzuordnen.
  • Hebel für Panikbeschläge sind seitlich drehbar oder als Wippe auszubilden.

Glastüren bzw. verglaste Rahmentüren verfügen in der Regel nur über entsprechend schmale Profile, auf denen der Türbeschlag befestigt werden kann. Als Folge der beengten Platzverhältnisse besteht die Gefahr, dass die Hand beim Öffnen und Schließen der Tür auf der Durchschlagseite mit dem Türrahmen des zweiten Flügels bzw. des Standflügels in Berührung kommt. Hier kann der erforderliche Mindestabstand für den Türgriff von 2,5 cm zur Schließkante mit verkröpften oder abgeschrägten Beschlägen erreicht werden.

Die Anforderungen an Verglasungen in Türen sind unter Verglasungen aufgeführt.

Bitte beachten Sie auch die Videos zur barrierefreien Gestaltung auf der Webseite online.