eine rot leuchtende Alarmsignalanlage ©Unfallkasse NRW
eine rot leuchtende Alarmsignalanlage©Unfallkasse NRW

Schulen müssen Alarmierungsanlagen haben, durch die im Gefahrenfall die Räumung der Schule oder einzelner Schulgebäude eingeleitet werden kann (Hausalarmierung). Das Alarmsignal muss sich vom Pausensignal unterscheiden und an jedem Ort in oder an der Schule gehört werden können. Bereits in Eingangsbereichen von Schulen müssen die Signale der Alarmierungsanlage wahrgenommen werden.

Das bedeutet, dass neben typischen Personengruppen wie Schülerinnen und Schüler, Lehrkräften, Hausmeister und Sekretariatspersonal auch andere Personen wie z. B. Handwerker, Eltern, Schulsozialarbeiter/-in oder auch Betreuungspersonal über die Bedeutung der Signale und Maßnahmen unterrichtet werden. 

Weitere Informationen zu Alarmierungsanlagen finden sich unter TFlure.