Lampe mit künstlichen kaltweißen Licht ©Unfallkasse NRW

Treppenräume werden insbesondere zu Pausenbeginn und Pausenende von vielen Schülerinnen und Schülern gleichzeitig frequentiert. Durch den Anschluss des Treppenraumes an zwei oder mehrere Flure und die bauartbedingte Höhe ohne zusätzliche schallschluckende Einbauten und Verwendung schallharter Materialien, steigt der Lärmpegel überdurchschnittlich an und die Sprachverständlichkeit nimmt ab.

Hierbei kann es zu einer enormen Lärmentwicklung kommen. Aus diesem Grund ist es unumgänglich, auch in Fluren und Treppenräumen schallabsorbierende Maßnahmen vorzusehen. Die lärmmindernde Wirkung von Akustikmaterialien und deren Auswirkung auf die Sprachverständlichkeit wird in zahlreichen Studien belegt.

Grundlage für eine nutzungsgerechte Beurteilung der Akustik in Treppenräumen ist die DIN 18041 "Hörsamkeit in Räumen". Hier finden sich tabellarische Zuordnungen von Räumen abhängig zur Nutzungsart. Bei der Planung und Umsetzung der akustischen Maßnahmen sollte ein Raumakustiker hinzugezogen werden.

Da es sich in der Regel um notwendige Treppenräume handelt, sind bei der Auswahl schallabsorbierender Materialien die brandschutztechnischen Anforderungen der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie zu beachten.