Abgestellte Rollstühle ©Unfallkasse NRW | DGUV

E Abstellflächen von Rollstühlen und anderen Hilfsmitteln

Gute gesunde Schulen verstehen sich als Lebens- und Erfahrungsraum, in dem alle schulischen Nutzerinnen und Nutzer günstige Bedingungen vorfinden sollten. Dies gilt beispielsweise für die

Rollstühle und andere Hilfsmittel in einem Raum©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Lernumgebungen (Lern- und Bewegungsräume),
  • Tagesstrukturen (Lern- und Erholungszeiten) und die
  • Arbeitsbedingungen und Arbeitsplatzqualität.

Insbesondere in Förderschulen mit dem Schwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“ sind die Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung u. a. auf einen Rollstuhl oder andere Hilfsmittel angewiesen. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass es im Rahmen der therapeutischen Betreuung und Förderung der Kinder notwendig sein kann, die Hilfsmittel im Laufe des Tages zu wechseln (Steh-auf- und Gehhilfen, Rollstuhl etc.).

Häufig wird der Wechsel von Rollstuhl auf z. B. Stehhilfen schon im Eingangsbereich der Schule vorgenommen. Bei der Planung dieser Bereiche ist deshalb der Bedarf für die Wechsel- wie auch Abstellflächen für diese Hilfsmittel mit zu berücksichtigen. Idealerweise sollte ein geschlossener, abgetrennter Raum zur Verfügung stehen. Falls dies nicht umgesetzt werden kann, muss darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Fluchtwegbreiten durch das Abstellen der Rollstühle und Hilfsmittel, z. B. in einer Nische, nicht eingeschränkt werden.