Eine gute und qualitative Beleuchtung ist an allen außen liegenden Treppen eine wichtige Voraussetzung, um gut zu sehen, sich zielgerichtet zu orientieren und sich somit sicher und verletzungsfrei zu bewegen.
Notwendige Verkehrswege im Freien, zu denen neben den Treppen auch die Wegführungen zählen, müssen ebenfalls ausreichend beleuchtet sein.
Insbesondere in den Wintermonaten reichen die natürlichen Belichtungsverhältnisse zumindest in den Morgen- und Abendstunden hierfür nicht aus. Eine ausreichende künstliche Belichtung ist dann erforderlich, um die notwendige Beleuchtungsstärke sicherzustellen.
Die Mindest-Beleuchtungsstärken für Gehwege und Treppen im Freien beträgt 5 Lux, besser 20 Lux. Die Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss mindestens 1 lx betragen. Wenn es die Gefährdungsbeurteilung ergibt, sind spezifisch erforderliche höhere Beleuchtungsstärken festzulegen, dies kann insbesondere bei notwendigen Flucht- und Rettungswegen und bei einer barrierefreien Gestaltung der Fall sein.
Bei der Auswahl der Leuchten und Lampen ist auch darauf zu achten, dass keine Verfälschungen der Farben, insbesondere der Sicherheitsfarben, auftreten. Ebenso darf die künstliche Beleuchtung nicht zu Blendungen der Nutzer führen.
Konkrete Anforderungen und Hilfen für die Planung finden sich in der DIN zur Beleuchtung von Arbeitsstätten und in der Schrift „Besser lernen mit gutem Licht".
In der Betriebsphase ist die Beleuchtung einer regelmäßigen Wartung und Reinigung zu unterziehen.
Ein Wartungsplan, der das Intervall für den Lampenwechsel, das Intervall für die Reinigung der Leuchten und die Reinigungsmethoden enthalten muss, ist vom Planer zu erstellen.