rutschhemmender Fußboden ©Unfallkasse NRW

Bodenbeläge müssen fest verlegt und rutschhemmend ausgeführt sein, sodass ein sicheres Begehen möglich ist.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn im Eingangsbereich und den Fluren von Schulen Fußböden der Bewertungsklasse R9 verwendet werden.

Bei der Festlegung der Rutschfestigkeit ist auch zu berücksichtigen, dass es in Flurbereichen, die in der Nähe von Eingangsbereichen liegen, zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann. Deshalb ist ein Bodenbelag mit einer höheren Bewertungsgruppe (R10) empfehlenswert. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass die Rutschhemmung des Bodenbelages nur durch entsprechende Pflege und Reinigung zu erhalten ist.

Ein Ausschnitt einer Tür mit einem Türstopper©Unfallkasse NRW

Stolperstellen
Stolperstellen sind grundsätzlich zu vermeiden. Stolperstellen sind Änderungen der Oberfläche in begehbaren Bereichen des Fußbodens, durch die erhöhte Sturzgefährdungen hervorgerufen werden. 

Stolperstellen entstehen z.B. durch:

  • Unebenheiten, Höhenunterschiede an Absätzen und Fugen
  • Übergänge von der Waagerechten in ein Gefälle oder eine Steigung
  • Änderungen der Rutschhemmung der Bodenbeläge
  • Türpuffer oder Feststeller
  • Türschwellen
  • Einzelstufen
  • Verwendung von Rosten mit einer Maschenteilung von mehr als 35 x 51 mm

Die Gefährdung durch Stolperstellen kann reduziert werden wenn z. B.:

  • Höhenunterschiede ebener Flächen geringer als 4 mm sind
  • Einzelstufen durch Rampen ersetzt werden
  • untere Türanschläge und -schwellen eben bzw. mit Angeschrägungen versehen sind
  • Türpuffer weniger als 15 cm von der Wand entfernt angeordnet werden. Türpuffer sollten im Falle der Bodenmontage möglichst weit außen, also im Bereich der Hauptschließkante des Türblattes, angeordnet werden, um ein Aushebeln der Tür zu vermeiden. Gefederte Türpuffer sind insbesondere für schwere Türblätter geeignet.  Ist dies nicht in Wandnähe möglich, sollte eine Wand- oder Deckenmontage des Türpuffers angestrebt werden.
Ein Schild das vor dem Ausrutschen warnt©Unfallkasse NRW

Reinigung
Die rutschhemmende Wirkung eines Bodenbelages ergibt sich im Wesentlichen durch die Oberflächenstruktur (Rauigkeit der Oberfläche). Eine stärkere Rauigkeit der Oberfläche erschwert jedoch oft die Reinigung.

Böden müssen aber dauerhaft leicht zu reinigen sein, deshalb sollten Fußbodenbeläge auch unter diesem Aspekt und unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verschmutzung ausgewählt werden.

Reinigungsmittel und -verfahren müssen immer auf den Bodenbelag abgestimmt sein, hierzu sind die Herstellerangaben zu beachten.

Die Mindestanforderungen an die Reinigung von Böden in Schulgebäuden, z. B. zu Reinigungsintervallen, enthält die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“.


Bestand
Bestehende Fußböden, die aufgrund von aufgetretenen Unfällen oder augenscheinlich über eine zu geringe Rutschhemmung verfügen, sind an die Anforderungen anzupassen.

Messgeräte können vor Ort orientierende Vergleichswerte ermitteln. Die erforderlichen Maßnahmen sind in Abhängigkeit von dem verwendeten Bodenbelag vorzunehmen.

Eine Verbesserung der Rutschfestigkeit wird in der Regel durch eine chemische oder mechanische Oberflächenbehandlung oder durch eine Beschichtung erreicht.