Schulgarten Schema ©Unfallkasse NRW | DGUV

Der moderne Schulalltag ist geprägt von Digitalisierung und virtuellen Welten. Naturerfahrungen und Bewegung im Freien kommen dadurch oft zu kurz. Für das gesunde Heranwachsen von Schülerinnen und Schülern hat das Erleben von Natur aber eine elementare Bedeutung.

Unter „naturnahen Außenflächen“ wird derjenige Teil des unbefestigten Außengeländes einer Schule verstanden, der für das Bespielen bzw. Benutzen durch die Schülerinnen und Schüler gedacht ist. Hierbei lassen sich naturnahe Spiel- und Laufbereiche von naturnahen Lernorten, z. B. Schulgärten, unterscheiden. Es gibt Bauwerke wie Sitzstufenanlagen, Trockenmauern oder Hochbeete. Pflanzen können giftig sein oder Dornen haben. Schülerinnen und Schüler haben direkten Kontakt zur Natur, mit Wasser, Erde oder Tieren. Oft hantieren sie mit Werkzeugen und Baumaterialien.

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Um das Risiko von erheblichen Verletzungen zu vermeiden, sind bereits bei der Planung und der Nutzung von naturnahen Außenbereichen Anforderungen zu beachten, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln sind.

Naturnahe Spielflächen sollen den Schülerinnen und Schülern Spiel- und Bewegungsaktivitäten ermöglichen, die ihrem Bewegungsdrang entsprechen. In Pausen oder Freistunden können sie hier toben, spielen, laufen oder auch sich ausruhen. Für diese Spielflächen gelten gleichermaßen die Sicherheitsstandards, z. B. an die Bodenbeschaffenheit in Fallbereichen.

Naturnahe Lernorte, wie der Schulgarten oder das grüne Klassenzimmer, hingegen sind pädagogisch betreute Bereiche und schulische Lernorte. Naturnahe Lernorte dienen daher nicht zum Freispiel, sondern werden unter pädagogischen Gesichtspunkten und Betreuung genutzt. Daher sollte es für diese Bereiche auch von Beginn an Verhaltensregeln geben. Wichtig ist hierbei auch, dass alle Lehr- und Betreuungskräfte, die naturnahe Lernorte betreuen, diese Regel kennen und auf deren Einhaltung achten. 

Sinnvoll ist, naturnahe Lernbereiche von benachbarten (naturnahen) Spielflächen abzugrenzen. Dies kann durch eine entsprechende räumliche Distanz, durch einen Zaun oder eine Hecke erfolgen. Eine strikte Trennung zwischen dem naturnahen Lernort und dem Erlebnisraum Schulgelände ist nicht sinnvoll. Dies kann z. B. mit einer „Puffer“-Fläche realisiert werden, die zwar naturnah mit Wiese, Sträuchern etc. gestaltet ist, auf der aber keine Spielgeräte oder naturnahe Spielelemente aufgebaut sind. Für Schülerinnen und Schüler muss von der räumlichen Gestaltung das Signal ausgehen: Hier ist Unterricht, dort ist freies Spiel.