Erste Hilfe

Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sorgt gemeinsam mit dem Sach­kosten­träger für die Organisation einer wirksame Erste Hilfe in der Einrichtung. Der Sachkostenträger ist für die Ausstattung der Schulen mit den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Einrichtungen verantwortlich. Die Aus- und Fortbildung von Lehr­kräften zu Ersthelfern und die weitere Organisation der Ersten Hilfe ist von der Schulleitung zu organisieren.

Sachliche Voraussetzungen

Personelle Voraussetzungen

Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls

Dokumentation des Unfalls