Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sorgt gemeinsam mit dem Sachkostenträger für die Organisation einer wirksame Erste Hilfe in der Einrichtung. Der Sachkostenträger ist für die Ausstattung der Schulen mit den vorgeschriebenen Erste-Hilfe-Einrichtungen verantwortlich. Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfern und die weitere Organisation der Ersten Hilfe ist von der Schulleitung zu organisieren.
Sachliche Voraussetzungen
Personelle Voraussetzungen
Maßnahmen nach Eintritt eines Unfalls
Dokumentation des Unfalls