Erste-Hilfe Raum Schema ©Unfallkasse NRW | DGUV
Meldeeinrichtungen

In den Schulen muss während schulischer Veranstaltungen jeder­zeit unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden können, z. B. durch einen amtsberechtigten Fernmeldeanschluss oder eine Haustelefonanlage mit zentraler Benachrichtigungsstelle. Dieser Anschluss muss in zentraler Lage im Gebäude jederzeit erreichbar sein. Zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung lassen sich die meisten Telefone so schalten, dass nur bestimmte Rufnummern wählbar sind (z. B. Notruf 112, Rettungsleitstelle, Taxi­unternehmen).

Bei Schulen mit weitläufigen Gebäudekomplexen muss zusätzlich in Bereichen mit erhöhter Gefährdung (z. B. Sporthallen, naturwissen­schaftliche Unterrichtsräume, Räume für Technikunterricht, Fach­räume der einzelnen Berufsfelder in berufsbildenden Schulen) eine den Lehrkräften jederzeit zugängliche Meldeeinrichtung vorhanden sein.

Erste-Hilfe Schema Schritte©Unfallkasse NRW | DGUV

Alle wichtigen Informationen auf einem Blick

In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung müssen folgende Informationen verfügbar sein:

  • Namen der Ersthelfer und Orte, an denen sie üblicherweise zu erreichen sind
  • Rufnummern der nächstgelegenen Arztpraxen
  • Rufnummern der Durchgangsärztin/ des Durchgangsarztes
  • Rufnummer des Krankenhauses
  • Rufnummer der Rettungsleitstelle
  • Rufnummern der Giftzentralen
  • Rufnummer der Taxizentrale

Diese Angaben sind stets aktuell zu halten.

Erste-Hilfe-Raum

Erste-Hilfe Raum Schema©Unfallkasse NRW | DGUV

In allen Schulen muss mindestens ein geeigneter Raum vorhanden sein, in dem verletzte Schülerinnen und Schüler betreut werden können. Dieser sollte sich zu ebener Erde in zentraler Lage im Gebäudekomplex der Schule, im Bereich der Werkstätten und/ oder in der Sporthalle befinden und für den Rettungsdienst gut zugänglich sein. Außerdem muss die Betreuung von Verletzten sichergestellt werden können.

Dieser Raum muss mindestens mit einem kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 sowie einer Krankentrage oder einer Liege ausgerüstet sein. Auch sollte ein Waschbecken mit fließend kaltem und möglichst auch warmem Wasser vorhanden sein.

Erste-Hilfe-Material

Ersthelfer können nur dann wirksam tätig werden, wenn ihnen geeignetes Verbandmaterial für unterschiedliche Verletzungfälle zur Verfügung steht.

Erste-Hilfe Kasten©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Mindestens ein Verbandkasten muss an einer zentralen, allen Hilfe­leistenden zugänglichen Stelle im Schulgebäude, z. B. Erste-Hilfe-Raum, Schulsekretariat, bereitgehalten und je nach Verbrauch ergänzt werden. Erste-Hilfe-Material muss ent­spre­chend dem Medizinproduktgesetz ein CE-Zeichen tragen. Medika­mente und Salben gehören nicht in Verbandkästen.

Weitere Verbandkästen müssen, je nach Größe der Schule, vor allem in Bereichen mit erhöhter Gefährdung der Schülerinnen und Schüler, z. B. Sporthallen, naturwissenschaftliche Unterrichtsräume, Werkräume, Lehrküchen, Werkstätten vorhanden sein.

Im Verbandkasten müssen auch Kälte-Sofortkompressen enthalten sein. Sie dienen der Behandlung stumpfer Verletzungen, die vor allem im Schulsport häufig vorkommen, z. B. Prellungen oder Zerrungen. Ausreichend Erste-Hilfe-Material muss auch bei Wanderungen, Exkursionen, Studienfahrten, Winter­sport­veranstaltungen, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle usw. mitgenommen werden. Dazu eignen sich z. B. Sanitätstaschen.


Kennzeichnung

Erste-Hilfe Schild©Unfallkasse NRW

Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräten, Rettungstransportmitteln sind deutlich er­kenn­bar und dauerhaft durch ein weißes Kreuz auf quadratischem oder rechteckigem grünen Grund mit weißer Umrandung zu kennzeichnen.

Die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen müssen in den Flucht- und Rettungsplänen graphisch dargestellt sein.

Kostenträger

Die Kosten für die sachlichen Voraussetzungen einer wirksamen Ersten Hilfe hat der Sachkostenträger der Einrichtung zu übernehmen.

Aufgabe der Schulleitung ist es dafür zu sorgen, dass geeignete Meldeeinrichtungen, mindestens ein geeigneter Raum mit Liegemöglich­keit zur Erstversorgung von Verletzten und das erforderliche Erste Hilfe-Material sowie weitere Erste-Hilfe-Einrichtungen vom Sachkostent­räger der Einrichtung bereit gestellt und erhalten werden.