Ersthelferinnen und Ersthelfer
Ersthelferinnen und Ersthelfer werden dafür ausgebildet, eine wirksame Erste Hilfe zu leisten. Sie verfügen über das notwendige Wissen im Umgang mit verschiedenen Verletzungen und sind in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Bagatelle oder um ein ernsteres gesundheitliches Problem handelt.
Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe in der Schule. Dazu gehört auch, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Mindestens 20 Prozent des pädagogischen Personals einer Schule sollten qualifiziert werden. Darunter fallen alle Sportunterricht erteilenden Lehrkräfte sowie Lehrkräfte naturwissenschaftlich-technischer Fächer und der praktischen Ausbildung in Berufsschulen. Alle Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Exkursionen etc. durchführen benötigen Kenntnisse in der ersten Hilfe. Zu beachten sind auch die Regelungen in den einschlägigen Schulvorschriften der Länder.
Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern sollten adäquat ausgebildet sein. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt werden müssen. Die Fortbildung soll in angemessenen Zeiträumen, in der Regel alle zwei Jahre, erfolgen.
Kostenübernahme für die Ausbildung
Die Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer kann beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragt werden, wobei die landesspezifischen Regelungen zu beachten sind.
Bei einem Unfall oder Notfall müssen sowohl Beschäftigte als auch Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dazu dient eine regelmäßige Unterweisung über die aktuelle Erste-Hilfe- und Notfallorganisation.
Ihre Ansprechpartner bei den Unfallversicherungsträgern:
birgit.luetjen@unfallkasse.bremen.de
Telefon: 0421 / 35012-20
Telefax: 0421 / 35012-88
Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
Telefon: 0385 / 5181-402
Telefax: 0385 / 5181-444
Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Telefon: 0531 / 27374-47
Telefax: 0531 / 27374-40
Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen
Telefon: 0511 / 8707-214 bzw. 0511 / 8707-414
Telefax: 0511 / 8707-202
Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg
Telefon:
Telefax:
Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
Telefon: 0251 / 2102-3125
Telefax: 0251 / 2102-3351
sekretariat.praevention@uksachsen.de
Telefon: 03521 / 724-301
Telefax: 03521 / 724-333