Mann bekommt Hilfe im Erste-Hilfe Raum ©Unfallkasse NRW
Ersthelferinnen und Ersthelfer

Ersthelferinnen und Ersthelfer werden dafür ausgebildet, eine wirk­same Erste Hilfe zu leisten. Sie verfügen über das notwendige Wissen im Umgang mit verschiedenen Verletzungen und sind in der Lage einzuschätzen, ob es sich um eine Bagatelle oder um ein ernsteres gesundheitliches Problem handelt.

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe in der Schule. Dazu gehört auch, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer in ausreichender Anzahl vorhanden sind. Mindestens 20 Prozent des pädagogischen Personals einer Schule sollten qualifiziert werden. Darunter fallen alle Sportunterricht erteilenden Lehrkräfte sowie Lehrkräfte naturwissenschaftlich-technischer Fächer und der praktischen Ausbildung in Berufsschulen. Alle Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Exkursionen etc. durchführen benötigen Kenntnisse in der ersten Hilfe. Zu beachten sind auch die Regelungen in den einschlägigen Schulvorschriften der Länder. 

Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelang­en können, die Hilfeleistungen erfordern sollten adäquat ausgebildet sein. Dies gilt insbesondere für Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Aus­bildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten aufgefrischt werden müssen. Die Fortbildung soll in angemessenen Zeiträumen, in der Regel alle zwei Jahre, erfolgen.

Kostenübernahme für die Ausbildung

Die Übernahme der Kosten für die Aus- und Fortbildung der Ersthelferinnen und Ersthelfer kann beim zuständigen Unfall­ver­si­che­rungs­träger beantragt werden, wobei die landes­spezifi­schen Re­ge­lungen zu beachten sind.

Bei einem Unfall oder Notfall müssen sowohl Beschäftigte als auch Schülerinnen und Schüler wissen, wie sie sich verhalten sollen. Dazu dient eine regelmäßige Unterweisung über die aktuelle Erste-Hilfe- und Notfallorganisation.

Ihre Ansprechpartner bei den Unfallversicherungsträgern:

 Baden-Württemberg

Unfallkasse Baden-Württemberg

info@ukbw.de

Telefon: 0711 / 9321-0
Telefax: 0711 / 9321-500

 Bayern  Berlin

Unfallkasse Berlin

eMail

Telefon:
Telefax:

 Brandenburg

Unfallkasse Brandenburg

prävention@ukbb.de

Telefon: 0335 / 5216-0
Telefax: 0335 / 5216-111

 Bremen

Unfallkasse Bremen

birgit.luetjen@unfallkasse.bremen.de

Telefon: 0421 / 35012-20
Telefax: 0421 / 35012-88

 Hessen

Unfallkasse Hessen

praev@ukh.de

Telefon: 069 29972-440
Telefax: 069 29972-207

 Mecklenburg-Vorpommern

Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

erste.hilfe@uk-mv.de

Telefon: 0385 / 5181-402
Telefax: 0385 / 5181-444

 Niedersachsen

Braunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband

tix-hellmig@bs-guv.de

Telefon: 0531 / 27374-47
Telefax: 0531 / 27374-40
 

Gemeinde-Unfallversicherungsverband
Hannover / Landesunfallkasse Niedersachsen

erstehilfe@guvh.de

Telefon: 0511 / 8707-214 bzw. 0511 / 8707-414
Telefax: 0511 / 8707-202
 

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg

eMail

Telefon:
Telefax:

 Nordrhein-Westfalen

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

erstehilfe@unfallkasse-nrw.de

Telefon: 0251 / 2102-3125
Telefax: 0251 / 2102-3351

 Rheinland Pfalz

Unfallkasse Rheinland Pfalz

prävention@ukrlp.de

Telefon: 02632 / 960-1650
Telefax: 02632 / 960-3110

 Saarland

Unfallkasse Saarland

praevention@uks.de

Telefon: 06897 / 9733-43
Telefax: 06897 / 9733-45

 Sachsen  Sachsen-Anhalt

Unfallkasse Sachsen-Anhalt

praevention@ukst.de

Telefon: 03923 / 751-513
Telefax: 03923 / 751-333

 Thüringen

Unfallkasse Thüringen

tad@ukt.de

Telefon: 03621 / 777-124
Telefax: 03621 / 777-111