Jeder der sich verletzt oder erkrankt ist, hat Anspruch auf eine unverzügliche, schnelle und angemessene Hilfe. Je nach Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung müssen die Kräfte vor Ort schnell handeln können. Es muss möglich sein einen Notruf abzusetzen und die Hilfsmittel zur Erstversorgung müssen griffbereit sein. Das setzt voraus, dass die sachlichen und auch die personellen Voraussetzungen für die Erste Hilfe in der Schule vorhanden sind und immer wieder auf ihre Wirksamkeit und Vollständigkeit geprüft werden.
Die Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die Erste-Hilfe-Organisation kann durchaus auch positive Impulse für die Entwicklung der eigenen Schule geben. So können pädagogische und soziale Maßnahmen wie die Einrichtung eines Schulsanitätsdienstes, der von Schülerinnen und Schülern betreut wird, die schulische Gemeinschaft stärken.
Eine Übersicht über die relevanten Informationsquellen zur Umsetzung einer wirksamen Ersten Hilfe finden Sie hier: