Das Außengelände sollte immer einen hohen Spielwert für die jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer haben. Vom Gelände und von den aufgestellten Seilgärten und Kletteranlagen dürfen keine erhöhten Gefährdungen ausgehen. Dies wird erreicht, indem bei der Aufstellung der Geräte alle grundsätzlichen sicherheitstechnischen Anforderungen und zusätzlich die gerätebezogenen Anforderungen erfüllt sind. Die Einhaltung dieser Standards ist in regelmäßigen Rhythmen zu prüfen.
Geprüft und gewartet werden sollten:
- Das gesamte Außengelände, insbesondere die Zugänge zu den Spielflächen
- Die einzelnen Geräte, Konstruktion und Kombinationen
- Bäume, die als Tragwerk für Elemente verwendet werden
- Die Fallräume mit dem notwendigen Fallschutz
Alle Inspektions- und Wartungsarbeiten sind immer zu dokumentieren und die Dokumentationen sind aufzubewahren.
Prüfung und Wartung
Die Prüfung der Geräte und die erforderlichen Wartungsarbeiten sollten nach den Anleitungen der Hersteller durchgeführt werden. Folgende Inspektionen sind stets vorzusehen:
Sichtkontrollen
Je nach Beanspruchung oder Gefährdung (z. B. als Folge von Vandalismus): täglich, wöchentlich (z. B. durch den Hausmeister oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt/Gemeinde).
Funktionskontrollen
Die Funktion und Stabilität der Geräte muss alle ein bis drei Monate durch Sachkundige geprüft werden. Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse der Kletter- und Spielgeräte besitzen und mit den entsprechenden Vorschriften bzw. Regeln der Technik (z. B. DIN-Normen) vertraut sind.
Jährliche Kontrollen
Die jährliche Kontrolle bzw. Hauptuntersuchung findet vorzugsweise zu Beginn der Spielsaison durch eine Sachkundige bzw. einen Sachkundigen statt. Empfehlenswert ist, eine Sachkundige bzw. einen Sachkundigen mit den Arbeiten zu beauftragen, die oder der nicht durchgehend die Geräte betreut, beispielsweise bei den erforderlichen Funktionskontrollen. Hierdurch wird eine mögliche Betriebsblindheit vermieden.
Die Überprüfung beinhaltet die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlagen, Fundamente und Oberflächen. Die Geräte sind auf Verschleiß und Verrottung von allen Seiten zu kontrollieren. Einmastgeräte erfordern einen höheren Wartungsaufwand, insbesondere an den Standpfosten und Fundamenten. Deshalb sollte auf Einmastgeräte in Bildungseinrichtungen eher verzichtet werden.
Grundsätze der Wartung und Reparatur
Zur Gefahrenabwehr sollten folgende Grundsätze bei der Inspektion und Wartung eingehalten werden:
- Anhand der lokalen Bedingungen und der Herstellerangaben sollte jeder Seilgarten und jede Kletteranlage in einen Inspektionsplan aufgenommen werden.
- Werden bei der Prüfung der Seilgärten und Kletteranlagen und der angrenzenden Flächen Mängel festgestellt, sollten diese sofort beseitigt werden.
- Können Mängel nicht sofort abgestellt werden, ist das Gerät nur noch eingeschränkt zu nutzen oder es ist zu sperren bzw. zu entfernen.
- Bestimmte Reparaturen dürfen nur von Fachleuten durchgeführt werden (z. B. Schweißen von Konstruktionsteilen).
- Baumkontrollen können nur durch Baumsachverständige vorgenommen werden.
- Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen fachkundig ausgeführt werden.
Folgende Tätigkeiten sind grundsätzlich bei der Wartung und Reparatur auszuführen:
- Nachziehen von Befestigungen
- Entrosten und Streichen von Oberflächen
- Schmieren von Gelenken
- Entfernen von Schmutz und Verunreinigungen
- Auffüllen von Fallschutzmaterial
- Erneuern von Befestigungselementen
- Schweißarbeiten
- Nacharbeiten oder Ersetzen von abgenutzten oder defekten Teilen
- Austausch von Bauteilen
- Beseitigung von Schäden an Zäunen und Mauern
- Erneuern der Sitzflächen der Bänke
- Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Sträuchern