Kinder auf Kletterwand ©Unfallkasse NRW

KB Künstliche Kletteranlagen

Kinder auf Kletterwand©Unfallkasse NRW

Klettern macht Spaß – unabhängig vom Schwierigkeitsgrad, Alter und Können. Klettern ist für Kinder ein Grundbedürfnis. Es gibt wenige Bewegungsformen, bei denen Kinder ihren Körper besser kennenlernen, Körperkraft erlangen und Geschicklichkeit schulen können. Klettern bietet die Gelegenheit, selbstbestimmtes Handeln zu erlernen und persönliche  und soziale Erfahrungen zu sammeln. Körperbeherrschung und Kreativität sind genauso gefragt wie Kommunikation und gegenseitiges Helfen. Klettern fasziniert dadurch, dass man sich freiwillig Wagnissituationen aussetzt, Freuden und Ängste erfährt und lernt, damit umzugehen. Außerdem trägt Klettern zur Verbesserung der Kraft, Ausdauer und Koordination bei.

Grundsätzlich bestehen gegen das Klettern an künstlichen Kletterwänden dann keine Einwände, wenn die notwendigen sicherheitstechnischen und organisatorischen Anforderungen erfüllt sind. Das Klettern an Toprope- oder Vorstiegswänden in Schulen muss unter der Leitung und Aufsicht von dafür qualifizierten Personen durchgeführt werden. Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bieten z. B. Lehrerfortbildungseinrichtungen oder der Deutsche Alpenverein e. V. an.

Boulderwand

Eine Boulderwand (engl. boulder = Felsblock) ist eine künstliche Kletterwand, an der ohne Seilsicherung in horizontaler Richtung und in Absprunghöhe geklettert werden kann. Boulderwände werden als Spielplatzgerät oder Sportanlage errichtet. Wenn Boulderwände in Verbindung mit Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen errichtet werden und nicht durch bauliche Einrichtungen gegen unbefugte und unkontrollierte Nutzung gesichert sind, müssen Boulderwände den Anforderungen der Norm für Spielplatzgeräte entsprechen. 

So genutzte Bouldernwände erfordern:

Kinder klettern auf bemalter Kletterwand©Unfallkasse NRW
  • keine speziellen physischen und psychischen Voraussetzungen der Nutzerinnen und Nutzer
  • keine besondere Ausrüstung und Kleidung
  • keine besondere Qualifikation des pädagogischen Personals
  • keine besondere Aufsichtspflicht

Zusätzlich gibt es für Boulderwände, die als Sportanlage betrieben werden, eine spezielle Norm. Hier gelten erhöhte sicherheitstechnische Anforderungen. Unabhängig von der dort vorgesehenen maximalen Höhe wird aus unfallpräventiven Gründen und aufgrund der Besonderheit der Boulderwand (keine großen Trittflächen, keine Möglichkeiten zum Ausruhen an der Wand) für Schulen empfohlen, die maximale Fallhöhe von 2 m nicht zu überschreiten. 

Beim Bau einer Boulderwand als Spielplatzgerät sind folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Die Aufprallfläche vor der Wand muss eben und hindernisfrei sein. Ihre Größe und Beschaffenheit ist abhängig von der maximal möglichen, freien Fallhöhe. Hinweise finden sich unter Fallschutz und Bodenbeschaffenheit.
  • Von Boulderwänden in stark frequentierten Räumen bzw. Fluren sowie in engen, kleinen Verkehrs- und Aufenthaltsräumen ist abzuraten.
  • Befestigungspunkte für Griffe und Tritte einer Boulderwand dürfen in Eigenmontage angebracht werden, sofern dafür Sachkenntnis besteht. Dabei sind unbedingt die allgemeinen und speziellen Montageregeln zu beachten. Fachberatung muss hinzugezogen werden. Griff- und Trittelemente dürfen selbstständig in die Befestigungspunkte eingeschraubt und nachträglich wieder vertauscht oder ersetzt werden.
  • Griffe und Tritte müssen von einer Fachfirma bezogen werden – kein Eigenbau!
  • Die Bohrungen für Griffe und Tritte sollten in einem Raster angelegt werden. Bewährt hat sich ein Rastermaß von 20 cm x 20 cm.
  • Im Bereich der Boulderwand dürfen keine Basketballeinrichtungen, Fenster, elektrischen Leitungen oder andere haustechnische Installationen als Griff oder Tritt erreichbar sein.
  • Boulderelemente an Spielplatzgeräten, bzw. freistehende Wände sollten nicht überklettert werden können und dürfen nicht zum Aufstellen verleiten.

Hilfen bei der Planung und beim Bau von künstlichen Kletterwänden finden sich im Planungsschema.


Toprope- und Vorstiegswände

Kletterwände mit freien Fallhöhen über 2 m Meter werden als Toprope- oder Vorstiegswände bezeichnet. Für sie gibt es eine spezielle Norm.

Vorstiegswand©B. Fardel | Unfallkasse NRW

An Toprope- oder Vorstiegswänden darf bis maximal 2,0 m Tritthöhe ohne Seilsicherung geklettert bzw. gebouldert werden, wenn die Bestimmungen für die Aufprallfläche eingehalten werden. Über 2,0 m hinaus muss mit Seilsicherung geklettert werden. Die Kletterin oder der Kletterer wird dann von einer Person über den Klettergurt, das Sicherungsseil und das Sicherungsgerät gegen Absturz gesichert.

Die Toprope- oder Vorstiegswand muss gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden. Die Absicherung bis zu einer Höhe von 2,50 m kann z. B. durch absperrbare Flügeltore, hochfahrbare untere Wandelemente, vorgestellte und sicher befestigte Weichbodenmatten, durch Einzäunung bei Außenanlage oder durch das Abschrauben der Griffe und Tritte erfolgen.

Toprope- oder Vorstiegswände dürfen deshalb an Schulen nur in geschützten Räumen unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht betrieben werden.

Hilfen bei der Planung und beim Bau von künstlichen Kletterwänden finden sich im Planungsschema.

Sicherheit

Boulderwände sind beliebte Sportflächen, die oft an bestehenden Gebäuden und Sporthallen durch das Anbringen von Griffen und Tritten entstehen. Beim Betrieb von Boulderwänden sollten folgende Anforderungen eingehalten werden.

Kinder klettern auf Kletterwand©Unfallkasse NRW
  • Boulderwände sollten sich nicht an stark frequentierten Verkehrswegen und in Aufenthaltsräumen befinden.
  • Es sollte nicht über eine Tritthöhe von 2 m geklettert werden. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand in einer Höhe von max. 3 m angebracht ist.
  • Die erreichbaren Tritthöhen bestimmen die Eigenschaften des notwendigen Fallschutzes.
  • Boulderwände müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen.
  • Oberflächenelemente dürfen nicht brechen, splittern oder sich lockern.
  • Der Fallraum bzw. Niedersprungbereich muss eben und hindernisfrei sein und mindestens 2 m nach hinten und 1,50 m seitlich ausgeweitet sein.
  • Boulderwände sind so zu gestalten, dass sie nicht überklettert werden können.
  • Im Bereich der Boulderwand dürfen z. B.  keine elektrischen Leitungen als Griff- oder Trittstelle erreichbar sein.
  • Die Boulderwand ist einer regelmäßigen Sicht- und Funktionsprüfung (Griffe, Tritte, Untergrund im Niedersprungbereich) zu unterziehen.

Vorstiegswand©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Toprope- oder Vorstiegswände sind sehr selten auf den Außenflächen von Schulen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Kinder und Jugendliche die Kletterwand ohne entsprechende Seilsicherung und Kenntnis der Sicherungstechniken beklettern. Toprope- oder Vorstiegswände sollten in Sporthallen eingerichtet werden, wo sie Bestandteil unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Angebote sind. Beim Bau und Betrieb dieser Wände sind sicherheitstechnische Anforderungen der entsprechenden europäischen Norm einzuhalten.

Informationen zu Toprope- oder Vorstiegswänden finden sich in der SP Sporthalle.