Seilgarten mit Baumhaus ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Seilgarten mit Baumhaus©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Vielfältige und attraktiv gestaltete Seilgärten oder Seilgartenelemente können bei entsprechender Anleitung die Motorik, Wahrnehmungsfähigkeit und Sozialkompetenzen der Aktiven fördern. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Sicherheit und Gesundheit der Kinder und Jugendlichen gewährleistet werden. Seilgärten können in der Schule sowohl für sportliche, pädagogische als auch für therapeutische Zwecke genutzt werden.

Wagnissituationen, die bei der Nutzung von Seilgärten oder einzelnen Elementen beabsichtigt und bewusst aufgesucht werden, müssen vorhersehbar und einschätzbar sein. Unverhältnismäßige Risiken und Gefährdungen für die Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer müssen ausgeschlossen sein.

Ein Seilgarten ist eine konstruierte Anlage, bestehend aus:

  • dem Tragwerksystem,
  • dem Aktionssystem,
  • dem geeigneten Sicherungssystem, falls erforderlich.

Ein Tragwerksystem dient zur Aufnahme der Aktions- und Sicherungssysteme und es muss eine der Belastung entsprechende Stand- und Bruchfestigkeit aufweisen. Zum Tragwerksystem können u. a. Abspannseile, Fundamente, Anker, Zug- und Druckstäbe, Einbauteile an oder in Gebäuden, Bäume oder Fels gehören.

Seilgarten zum klettern mit Holzstämmen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Das Aktionssystem bildet den Bewegungsraum, durch den sich der Benutzer bewegt. Das Aktionssystem muss die Verkehrslast aufnehmen können. Zum Aktionssystem können u. a. Seile, Ketten, Bänder, Balken, Leitern, Brücken, Podeste, Plattformen und Netze gehören.

Das Sicherungssystem dient der Verhinderung von Verletzungen bei Abstürzen der Benutzerin bzw. des Benutzers. Einzelne Sicherungssysteme können auch zum kontrollierten Ablassen und Abfangen der Benutzerin oder des Benutzers verwendet werden. Das Sicherungssystem muss die Lasten, die bei einem Sturz auftreten, aufnehmen können. Zu einem Sicherungssystem gehören u. a. Anschlagmittel (z. B. Bohrhaken), Verbindungsmittel (z. B. Schäkel), Sicherungsseile und Auffanggurte.

Werden Seilgärten in ihren Aktionssystemen so aufgestellt, dass Schülerinnen und Schüler kontrolliert abspringen oder abtreten können und somit keine Sicherungssysteme erforderlich sind, spricht man von einem Niedrigseilgarten. Niedrigseilgärten sind in der Regel Spielplatzgeräte. Sobald Fremd- und Selbstsicherungssysteme erforderlich sind, handelt es sich um einen Hochseilgarten. Hochseilgärten sind Sport- und Freizeitanlagen.

In der Schule werden bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen sowohl mobile Seilgärten als auch stationäre Seilgärten genutzt. Ein mobiler Seilgarten ist eine Anlage, die transportiert werden kann und nur temporär eingesetzt wird.

Sowohl Hoch- als auch Niedrigseilgärten bieten mit ihren herausfordernden Wagnissituationen die Chance, nicht nur Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern auch Einstellungen und Haltungen herauszubilden. Wichtige Aspekte sind die Entwicklung von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, das verantwortungsbewusste Einschätzen von Aktionen und ihren Folgen für sich und andere, aber auch der Mut, in bestimmten Situationen Nein zu sagen. Diese Risikoeinschätzung ist subjektiv und abhängig vom individuellen Entwicklungs- und Leistungsstand.


Niedrigseilgarten

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An Schulen finden sich immer öfter niedrige Seilgartenelemente an bzw. zwischen Klettergeräten, Bäumen oder zwischen Holzstämmen mit Fundamenten. Niedrigseilgärten besitzen für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und Sekundarstufe I einen immensen Aufforderungscharakter und einen hohen Spielwert.

Die Bewegungen und Aktionen in einem Niedrigseilgarten finden immer ohne Sicherungssysteme in Höhen statt, aus denen die oder der Übende kontrolliert abtreten oder abspringen kann.

Ohne permanente Hilfestellung (Spotting) durch Mitschülerinnen und Mitschüler sollte beim Balancieren auf einem Seil, wegen eines möglichen Schrittsturzes, die maximale Tritthöhe den körperlichen Verhältnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst sein.

Niedrigseilgärten sind Spielplatzgeräte und müssen immer die sicherheitstechnischen Anforderungen und die Standards an den Fallschutz erfüllen. Außerdem sind die unter Sicherheit genannten Hinweise zu berücksichtigen. Bei der Beurteilung des erforderlichen Untergrundes ist die mögliche nicht bestimmungsgemäße Nutzung des Seilgartens durch Kinder und Jugendliche zu berücksichtigen.

Der Zugang zu einem Niedrigseilgarten ist nicht beschränkt, eine Aufsicht zur Sicherung nicht erforderlich. Aus pädagogischen Gründen kann jedoch eine begleitende Aufsicht sinnvoll sein.

Niedrigseilgärten sind in ihrer Nutzung für Schülerinnen und Schüler sicherer und werden bestimmungsgemäß bespielt, wenn folgende Empfehlungen beachtet werden:

  • Pfosten und Stämme oben anschrägen (Kletter- und Aufenthaltsflächen vermeiden)
  • Obere Halteseile schlaff spannen (Turnen verhindern)
  • Leitereffekte gespannter Seile verhindern
Hochseilgarten

Hochseilgärten werden bisher selten auf Schulflächen aufgestellt und betrieben, jedoch immer öfter unter Berücksichtigung didaktischer und methodischer Überlegungen in die Unterrichtsplanung einbezogen.

Werden Hochseilgärten durch Schulen betrieben, sind alle Anforderungen an die Konstruktion, die Sicherheitstechnik und den Betrieb der aktuellen nationalen und europäischen Normen einzuhalten.

Die Nutzung von Hochseilgärten im Schulsport sollte nicht nur ein isoliertes Angebot mit „Event-Charakter“ darstellen, sondern vielmehr eingebettet werden in die Unterrichtsgestaltung nach den Richtlinien und Lehrplänen mit ihren pädagogischen Intentionen. Ein Schwerpunkt erlebnispädagogischer Arbeit in Seilgärten im Rahmen des Schulsports liegt auf der Entwicklung von Sozial- und Selbstkompetenz. Neben den allgemeinen Zielsetzungen für den Schulsport bildet die Förderung von Verantwortung füreinander eine wichtige pädagogische Zielsetzung im Rahmen solcher Angebote.

Da die körperlichen und psychischen Anforderungen bei der Bewältigung von Seilgartenelementen sehr hoch sein können, müssen vor dem Besuch von Hochseilgärten Informationen zu eventuellen körperlichen Einschränkungen (z. B. Verletzungen oder Erkrankungen) von den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Eltern eingeholt werden. Hilfreich kann hier der Einsatz eines medizinischen Auskunftsbogens sein. Sinnvoll ist, über das geplante Programm und die gegenfalls damit verbundenen Anforderungen die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern vorab zu informieren.


Aufsicht

Bei der Nutzung kommerzieller Hochseilgärten haben Lehrkräfte eine besondere Verantwortung bei der Auswahl des Anbieters und im Rahmen ihrer Aufgaben. Eine intensive Vorbereitung ist erforderlich, da sich die Rahmenbedingungen des außerschulischen Lernorts grundsätzlich von denen der schulischen Sportstätte unterscheiden (z. B. viele Gruppen auf engem Raum, Unübersichtlichkeit des Geländes, Ablenkung durch die natürliche Umgebung, erschwerte Kommunikation durch größere Entfernung zwischen Lehrkraft und Schülerinnen und Schülern).

Auch wenn fachkundiges Personal die Lerngruppe übernimmt, ist die Lehrkraft für diese schulische Veranstaltung im schulrechtlichen Sinne, insbesondere für die Aufsicht, verantwortlich. Sie hat sich in der Vorbereitung über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf, die Qualifikation des betreuenden Personals und die Sicherheitseinrichtungen und -verfahren zu informieren.

Hoch angebrachte Querbalken aus Holz©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Soll die Lehrkraft in sicherheitstechnische Aufgaben mit eingebunden werden, so muss sichergestellt sein, dass sie eine entsprechende Einweisung von geschultem Personal erhält und diese Aufgabe erfüllen kann. Sie muss die kontinuierliche Aufsicht über ihre Lerngruppe übernehmen und die Trainerin bzw. den Trainer und den Prozess unterstützen, z. B. durch organisatorische und disziplinarische Maßnahmen.

Mit der Seilgartenbetreiberin oder dem Seilgartenbetreiber bzw. dem Betreuungspersonal ist insbesondere die Art der Beaufsichtigung über die Lerngruppe abzuklären – insbesondere an den Stellen im Seilgarten, an denen die Selbstsicherungen von den Schülerinnen und Schülern selbsttätig aus- und umgehängt werden müssen, um ein neues Aktionselement zu erreichen.

Bei der Auswahl des Seilgartens hat die verantwortliche Lehrkraft im Vorfeld zu überprüfen, ob das zu besuchende Objekt den gängigen Standards oder Normen entspricht. Hierzu sollte sie sich von der Betreiberin oder vom Betreiber bestätigen lassen, dass der ausgewählte Seilgarten nach aktuellen Standards (z. B. ERCA – European Ropes Course Association) und Normen gebaut wurde, betrieben wird und eine regelmäßige Prüfung nachgewiesen ist.

Bestehen nach Einholen dieser Informationen Zweifel an der Seriosität des Anbieters, die nicht ausgeräumt werden können, sollte die verantwortliche Lehrkraft das Angebot ablehnen und sich um Alternativen bemühen.


Sicherheit

Für die sichere Gestaltung eines Seilgartens sollten u. a. die folgenden generellen Ausführungs- und Beschaffenheitsanforderungen eingehalten werden:

Kinder spielen im Spielplatz©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Bei der Auswahl des Standortes für einen Seilgarten muss ein Gebiet ausgewählt werden, das ausreichende Sicherheit für den Betrieb bietet.
  • Alle Seilgartenelemente und dazugehörigen Komponenten müssen eine ausreichende konstruktive Festigkeit und Standsicherheit aufweisen sowie den Belastungen durch Benutzerinnen und Benutzer standhalten.
  • Alle Bauteile müssen so angeordnet sein, dass dadurch keine Quetsch- und Scherstellen entstehen.
  • Fangstellen für Körperteile und Ausrüstungsgegenstände oder Teile davon sind zu vermeiden.
  • Werkstoffe sind fachgerecht zu verarbeiten und sollten mit den entsprechenden europäischen Normen übereinstimmen.
  • Bei Erdkontakt von Holz und Holzprodukten sind spezielle Verfahren zu verwenden.
  • Die gesamten fest installierten und die mobilen und frei verwendbaren Materialien müssen entsprechend den Gebrauchsanweisungen gepflegt, gewartet und behandelt werden. Jeglicher Kontakt mit schädigenden anderen Materialien oder Stoffen ist zu verhindern.

Für Hochseilgärten gilt außerdem:

  • Jeder Hochseilgarten muss gegen unbefugte Benutzung bis zu einer Höhe von 2,5 Metern ausreichend gesichert sein.
  • Jeder stationäre Seilgarten oder einzeln stehende stationäre Elemente,die besonders betrachtet werden, müssen mit der maximal zulässigen Anzahl von Personen gekennzeichnet sein. Unfälle durch Überlast oder Benutzerfehler sollen dadurch vermieden werden.
  • Werden Bäume als Tragwerk für Elemente verwendet, muss eine Baumkontrolle durch eine oder einen Baumsachverständigen erfolgen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.