Bäume vor der Sportfreifläche ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

KB Pflanzen und Giftpflanzen

Bäume vor der Sportfreifläche©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Sträucher und Bäume strukturieren das Gelände und grenzen Flächen, die dem freien Spiel dienen, voneinander ab. Hecken und Sträucher schirmen Spiel- und Aufenthaltsflächen von anderen Flächen ab, ermöglichen aber auch neue Spielmöglichkeiten, wie beispielsweise Verstecken.

Außerdem werfen sie, sofern sie eine gewisse Größe erreicht haben, Schatten und können somit gegen starke Sonneneinstrahlung schützen.

Werden auf Spielplätzen, die sich auf Schulhöfen befinden, die Bepflanzungen und Sträucher im Spiel der Kinder und Jugendlichen mit einbezogen, ist darauf zu achten, dass Triebenden von Sträuchern nicht spitz in Verkehrsflächen hineinragen. Hier ist eine regelmäßige Sichtprüfung und gegebenenfalls eine Wartung mit fachgerechtem Rückschnitt der Triebenden erforderlich.

Bei der Auswahl von Pflanzen auf Schulhofflächen können durchaus auch Brombeeren oder Brennnesseln angepflanzt werden. Auf öffentlichen Spielplätzen und an intensiv genutzten Bewegungsbereichen sollten jedoch stachelige Pflanzen, wie die Brombeere, grundsätzlich nicht gepflanzt werden bzw. angrenzen.

Gelbe Pflanze im Außenbereich©DGUV

Im Außengelände einer Schule dürfen folgende Pflanzen grundsätzlich nicht eingesetzt werden:

  1. Pfaffenhütchen (Euonymus europaea)
  2. Seidelbast (Daphne mezereum)
  3. Stechpalme (Ilex aquifolium)
  4. Goldregen (Laburnum anagyroides)

Weiterhin dürfen

  • stark ätzende Pflanzen, wie z. B. der Riesenbärenklau (Heracleum mantegazzium), sowie
  • Ambrosia artemisjiifolia (Beifußblättriges Taubenkraut)

auf Schulhöfen nicht vorkommen.

Weitere Informationen zu Giftpflanzen finden sich in der DGUV Information „Giftpflanzen – Beschauen, nicht kauen" und in der Bekanntmachung einer Liste giftiger Pflanzenarten vom 17. April 2000 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.