Bei der Nutzung von Seilgärten im Rahmen von Schulausflügen, Kursprogrammen oder zur Einbettung in den Unterricht hat die verantwortliche Lehrkraft im Vorfeld zu überprüfen, ob das zu besuchende Objekt den gängigen Standards oder Normen entspricht. Dies sollte sie sich vom Betreiber bestätigen lassen.
Die Nutzung eines Hochseilgartens ist ausschließlich unter Anleitung und Beaufsichtigung durch speziell geschultes sowie fachkundiges Personal möglich und zulässig.
Auch wenn fachkundiges Personal die Lerngruppe übernimmt, ist die Lehrkraft für diese schulische Veranstaltung im schulrechtlichen Sinne, insbesondere für die Aufsicht, gesamtverantwortlich. Sie hat sich in der Vorbereitung über die örtlichen Gegebenheiten, den organisatorischen und inhaltlichen Ablauf, die Qualifikation des betreuenden Personals und die Sicherheitseinrichtungen und -verfahren zu informieren.
Diese Checkliste dient der Lehrkraft als Hilfestellung zur Vorbereitung für den Besuch eines Seilgartens.
Beschreibung | vorhanden |
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Gibt es eine pädagogische Begründung für den Seilgartenbesuch und wurde der Besuch durch die Schulleitung genehmigt? | □ |
Werden die pädagogischen Ziele durch den Betreiber der Anlage angemessen unterstützt? | □ |
Liegt vom Betreiber eine Bestätigung vor, dass der Seilgarten, inkl. des Sicherungsmaterials nach aktuellen Standards und Normen betrieben wird und eine regelmäßige Prüfung durchgeführt wurde? | □ |
Stellt der Betreiber ausreichendes und qualifiziertes Personal für die Gruppe zur Verfügung? | □ |
Liegen Informationen über die gesundheitlichen Voraussetzungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor? | □ |
Können alle Kinder in das Programm aktiv eingebunden werden? | □ |
Gibt es vor Ort Alternativangebote für Kinder, die nicht am Programm teilnehmen wollen und/oder können? | □ |
Werden die landesspezifischen Vorgaben zu schulsportlichen Veranstaltungen berücksichtigt? | □ |