Gelber Griff auf einer Kletterwand ©Unfallkasse NRW
Projekt Kletterwand Planung©DGUV

Im Schulsport und außerunterrichtlichen Sport wird gerne an einer Toprope- oder Vorstiegswand mit Seilsicherung vertikal oder an einer Boulderwand ohne Seilsicherung in horizontaler Richtung geklettert. Künstliche Kletterwände können beim Sporthallenbau sowohl außen als auch innen geplant werden.

Im Schulsport müssen Lehrkräfte, die Klettern unterrichten, über besondere fachliche Voraussetzungen  verfügen und sollten in die Planungen mit einbezogen werden.

Bei der Planung von künstlichen Kletteranlagen in Sporthallen sind folgende Anforderungen zu erfüllen.

  • Die Bestimmungen für den Sportbetrieb in Sporthallen, z. B. Prallschutz und Ebenflächigkeit bis 2,0 m über dem Sportboden, müssen gewährleistet sein.
  • Es muss genügend Platz für die Kletter- und Aufprallfläche vorhanden sein.
  • Die Aufprallfläche vor der Wand muss eben und hindernisfrei sein.
Boulderwand

Beim Bau einer Boulderwand sind zusätzlich folgende Hinweise zu berücksichtigen:

  • Das Maß der Aufprallfläche richtet sich nach der maximal möglichen, freien Fallhöhe. Grundsätzlich ist eine Aufprallfläche von mindestens 1,5 m vorzusehen. Ab einer Fallhöhe von mehr als 1,5 m berechnet sich die Aufprallfläche nach der Formel: (2/3 der freien Fallhöhe) + 0,5 = Aufprallfläche (m).
  • Die Bodenbeschaffenheit der Aufprallfläche ist abhängig von der freien Fallhöhe. Die Anforderungen an die Fallhöhe für Boulderwände im Freien finden sich unter Klettern und Balancieren.
  • Die Aufprallfläche bei Boulderwänden in Sporthallen ist durch geeignete Matten zu sichern. Die Matten müssen eine möglichst durchgehende, geschlossene Oberfläche haben und bündig aneinanderliegen.
    Zeichnung einer Klettwerwand mit zwei Personen©DGUV
  • Bouldern ist eine „ruhige“ Sportform, deshalb wird von Boulderwänden in stark frequentierten Bereichen und Räumen abgeraten.
  • Befestigungspunkte für Griffe und Tritte einer Boulderwand dürfen in Eigenmontage angebracht werden, sofern dafür Sachkenntnis besteht. Dabei sind unbedingt die allgemeinen und speziellen Montageregeln zu beachten. Fachmännische Beratung muss hinzugezogen werden. Griff- und Trittelemente dürfen selbstständig in die Befestigungspunkte eingeschraubt und nachträglich wieder vertauscht oder ersetzt werden.
  • Griffe und Tritte müssen von einer Fachfirma bezogen werden – kein Eigenbau!
  • Die Bohrungen für Griffe und Tritte sollten in einem Raster angelegt werden. Bewährt hat sich ein Rastermaß von 20 cm x 20 cm.
  • Im Bereich der Boulderwand dürfen keine Basketballeinrichtungen, Fenster, elektrischen Leitungen oder andere haustechnische Installationen als Griff oder Tritt erreichbar sein.
  • Im Sportunterricht sollte nicht über eine Tritthöhe von 2,0 m geklettert werden. Das bedeutet, dass der höchste Griff einer Boulderwand in einer Höhe von maximal 3,0 m angebracht ist.
Toprope- oder Vorstiegswand

Für Toprope- und Vorstiegswände gibt es eine spezielle Norm, in der alle sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren festgelegt sind.

 
Toprope- und Vorstiegswand mit Griffen und Sicherheitsseilen©Unfallkasse NRW

Beim Bau von Toprope- und Vorstiegswänden in Sporthallen sind u. a. folgende Hinweise zu beachten:

  • Kletterwände mit freien Fallhöhen über 2,0 m Meter werden als Toprope- oder Vorstiegswände bezeichnet. An diesen darf bis maximal 2,0 m Tritthöhe ohne Seilsicherung geklettert bzw. gebouldert werden, wenn die Bestimmungen für die Aufprallfläche eingehalten werden. Über 2,0 m hinaus muss mit Seilsicherung geklettert werden.
  • Toprope- oder Vorstiegswände werden oft aus Holzplatten oder Kunststoffplatten aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) zusammengesetzt und an die tragende Gebäudewand angebracht.
  • Eine Kletterwand darf nur von einer befähigten Person bzw. ausreichend qualifizierten Fachunternehmen montiert und gewartet werden.
  • Die Toprope- oder Vorstiegswand muss gegen unbeaufsichtigtes Beklettern gesichert werden. Die Absicherung bis zu einer Höhe von 2,5 m kann z. B. durch absperrbare Flügeltore, hochfahrbare untere Wandelemente, vorgestellte und sicher befestigte Weichbodenmatten in Bestandshallen, durch Einzäunung bei Außenanlage oder durch das Abschrauben der Griffe und Tritte erfolgen.
Prüfung
Personen klettern an Kletterwand mit Absicherung©Unfallkasse NRW

Künstliche Kletterwände und erforderliche Ausrüstungen  müssen in regelmäßigen Abständen durch den Schulträger nach Herstellerangaben und den Vorgaben der gültigen Normen geprüft und gewartet werden.

Der Hersteller ist verpflichtet ein Handbuch mit folgenden Angaben auszuhändigen:

  • Art und Anordnung der angebrachten Sicherungspunkte
  • Höchstzahl der gleichzeitig nutzbaren Kletterrouten
  • Kennzeichnung (Name Hersteller, Aufsteller, Ausgabedatum der Norm, Montagedatum, Datum der nächsten Hauptinspektion)
  • Anforderungen an Wartung und Inspektion

Die Prüfung der künstlichen Kletterwand umfasst Sicht-, Funktions-, und jährliche Kontrollen. Die Sichtkontrollen erfolgen durch das pädagogische Personal. Die Funktions- und jährlichen Prüfungen sind durch den Schulträger zur organisieren. Die Ergebnisse der Prüfungen sind immer zu dokumentieren und aufzubewahren.

Geprüft werden muss z. B.:

  • Gebäudeanbindung der Kletterwandelemente
  • Kletterwandoberfläche
  • Klettergriffe, Umlenkungen und Sicherungspunkte
  • Kletterausrüstung, z. B Gurte, Karabiner, Sicherungsgeräte
  • Bandschlingen und Seile