Slackline Kind übt mit Aufsicht ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Diese Trendsportart findet immer mehr begeisterte Anhänger und macht auch nicht vor der Schule halt. Eine Slackline ist ein Kunststofffaserband, das z. B. mit einer Handratsche zwischen zwei Befestigungspunkten verspannt wird. Dadurch entsteht ein Slacklinesystem, das für unterschiedliche sportmotorische Handlungen nutzbar wird. Eine Slackline kann in der Sporthalle und im Freien dann genutzt werden, wenn entsprechend sichere Verankerungen und Anschlagpunkte gewählt werden.

Unter „slacklinen“/„slacken“ verstehen wir das Balancieren auf der Slackline in Absprunghöhe mit unterschiedlichen Bewegungsaufgaben.

In dem Merkblatt „Slackline – aber sicher!“ sind Hinweise und Tipps zur sicheren Nutzung von Slacklines in der Schule zu finden. Zum einen bietet sie den Verantwortlichen in der Schule die Möglichkeit, sich über das Thema „Slackline in der Schule“ zu informieren. Zum anderen sollen Unfälle und Verletzungen oder Schäden an Sportgeräten vermieden werden.

Slacklinesystem in der Sporthalle

Kind balanciert auf Slackline©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bei der Verwendung von Slacklines kommt es vor allem darauf an, geeignete Verankerungen auszuwählen. Dabei sind stets die Herstellerangaben und Gebrauchsanweisungen zu beachten, die dem Slacklineset beiliegen müssen. Auf den Slacklines finden sich Angaben zur maximalen Belastung der Verankerungen. Entsprechend den Angaben sind passende widerstandsfähige Anschlagpunkte auszuwählen. Geeignet sind z. B. Schwerlast­verankerungen mit einer Auszugsfestigkeit von 4000 daN (entspr. ca. 4 t).

Die Prallschutzanforderungen an die Hallenwände müssen eingehalten werden und beim Anbringen von Schwerlastverankerungen sind eine statische Prüfung und ein fachkundiger Aufbau nötig. Weitere Befestigungsmöglichkeiten an Recksäulen und Bodenhaken sind im Anhang A der Norm DIN 79400 aufgeführt. Die Nutzung eines Slacklinesystems an diesen Anschlagpunkten ist in der Praxis im Einzelfall zu prüfen. Hierbei sind der Sachaufwandsträger und der Hersteller einzubinden. Die Angaben der Gebrauchsanweisung sind unbedingt zu beachten. Manche Sportgerätehersteller bieten Slacklinesystemsets mit passenden Pfosten an. Diese können in die vorhandenen Bodenhülsen eingebracht werden.

Alle anderen, nicht in der Norm genannten Geräte, wie z. B. Sprossenwände, Wandspielschienen, Steckbarren, Volleyball-, Badminton- und Tennispfosten, Bodenhaken für Tennisnetze sowie alle Arten von in der Wand eingebauten Sportgeräten sind keinesfalls für die Anbindung von Slacklinesystemen geeignet.

Slackline Schema©Unfallkasse Baden-Württemberg

Slacklinesystem im Freien

Werden Slacklinesysteme im Freien verwendet, beispielsweise in der Nähe der Sportstätte, eignen sich folgende Anschlagpunkte:

  • Schwerlast­verankerungen, z. B. in Mauern, mit einer Auszugsfestigkeit von 4000 daN, dies entspricht ca. 4 Tonnen
  • Bodenanker und Bodenschrauben in Verbindung mit geeigneten Geräten zur Umlenkung der Line, z. B. A-Frame
  • Gesunde Bäume (Stammumfang mind. 100 cm in Befestigungshöhe) unter Verwendung eines geeigneten Baumschutzes

Nutzung und Aufbau

Im Schulsport sollten nur zertifizierte Slacklinesysteme verwendet werden, wobei Komplettsets von Slacklinesystemen sich besonders für die Nutzung im Indoor-Bereich eignen.
Die Bedienungsanleitungen müssen beachtet werden. Alle Teile der Slacklinesets müssen hinsichtlich ihrer Belastbarkeit aufeinander abgestimmt sein. Von dem selbstständigen Zusammenstellen eines Slacklinesets wird dringend abgeraten.


Bitte beachten Sie:

©Unfallkasse Baden-Württemberg
  • Die Handratsche sollte mit der Handkraft einer Hand bedient werden. Es dürfen keine Verlängerungen und Hilfsmittel zum Spannen verwendet werden.
  • Die Verwendung von Bergsportmaterialien, wie z. B. Bandschlingen, Karabiner zur Ergänzung verloren gegangener Setteile, ist wegen der denkbaren Materialbruchgefahr problematisch und sollte unterlassen werden.
  • Die empfohlene Nutzungshöhe beträgt 50 cm (ca. Kniehöhe der Nutzerin bzw. des Nutzers). Die maximale Nutzungshöhe beträgt 90 cm (höchstens jedoch eine Handbreite unter der Schritthöhe der Nutzerin bzw. des Nutzers).
  • In Abhängigkeit von den sportlichen Bewegungen, die auf der Slackline ausgeführt werden, muss der Untergrund entsprechend hohe stoßdämpfende Eigenschaften besitzen. Outdoor eignet sich z. B. Grasboden oder Sand (frei von spitzen und scharfen Gegenständen). Indoor werden Turn- oder Niedersprungmatten empfohlen.
  • Auf seitliche Hindernisfreiheit ist zu achten, empfohlen werden drei Meter.
  • Slacklines dürfen niemals verknotet werden.
  • Metallteile in Slacklinesets, z. B. Handratsche, Schäkel, sollten mit einer Schutzhülle ummantelt oder abgedeckt werden, sodass Verletzungsrisiken durch Fang-, Quetsch- und Scherstellen ausgeschlossen werden.
  • Die Slackline wird grundsätzlich von der Lehrkraft aufgebaut. Schülerinnen und Schüler können den Aufbau unterstützen. Nur wenn es das Alter und die Reife der Schülerinnen und Schüler zulässt, können diese nach vorheriger Unterweisung durch die Lehrkraft die Slackline selbstständig aufbauen. Vor Nutzung der Line überprüft die Lehrkraft den Aufbau durch eine Sicht- und Funktionsprüfung.

Umsetzung und Organisation

Kind balanciert auf Slackline Sporthalle©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bei der Einführung der Trendsportart Slackline sind die Ziele und Inhalte der jeweiligen Lehrpläne und landesrechtlichen Vorgaben zur Sicherheit im Sportunterricht zugrunde zu legen.

Folgende organisatorische Tipps tragen dazu bei, die Slackline in der Schule sicher zu nutzen:

  • Im Sportunterricht ermöglichen Stationenbetriebe und Geräteparcours eine bewegungs- und lernintensive Kleingruppenarbeit auf der Slackline.
  • Die Beaufsichtigung des Bewegungsangebotes richtet sich nach den jeweiligen Schulordnungen, den Richtlinien und den Bekanntmachungen der einzelnen Bundesländer. Im Rahmen der aktiven Pausengestaltung kann aus pädagogischer Sicht eine zusätzliche begleitende Aufsicht sinnvoll sein.
  • Laufwege dürfen sich mit der Slacklinezone nicht überschneiden. Insbesondere in Pausenhöfen wird der Slacklineaufbau in bewegungsberuhigten Bereichen angeraten.
  • Das Tragen von Sportschuhen wird empfohlen, es ist aber auch möglich, z. B. zur Gewöhnung an die Slackline, zur Unterstützung des Lernprozesses oder zur Stärkung der Fußmuskulatur, die Slackline barfuß zu begehen.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind über die Nutzungsbedingungen der verwendeten Slacklinesysteme zu informieren.
  • Schülerinnen und Schüler helfen und sichern sich je nach Können gegenseitig beim Balancieren auf der Slackline.
  • Auf der Slackline balanciert immer nur eine Person.
  • Das erhöhte Gefährdungspotenzial bei der Nutzung einer Slackline als Jumpline in Verbindung mit den hohen koordinativen Anforderungen an die Schülerinnen und Schüler erfordert eine sportpädagogische Gefährdungsbeurteilung durch die verantwortliche Lehrkraft. Dies macht technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur Sicherheit notwendig.