Sportgerät Sporthalle Bock und Pferd Bein ©Unfallkasse NRW
Sportgerät Sporthalle Bock und Pferd©Unfallkasse NRW

Bock und Pferd sind klassische Turngeräte, wobei Pferde im Schulsport eher selten eingesetzt werden. Der Turnbock gehört zur Grundausstattung einer Halle, während Turnpferde eher nur für den Wettkampfbetrieb Turnen genutzt werden. Sie gelten daher als Ergänzungsausstattung.

Um einen ungefährdeten Ablauf des Sportunterrichts gewährleisten zu können, ist darauf zu achten, dass die Polsterung der Geräte unbeschädigt ist und sich bei Benutzung nicht verschieben kann.

Erfahrungsgemäß unterliegt der Bezug dieser Sportgeräte einem gewissen Verschleiß. Nach Ausbesserungsarbeiten ist darauf zu achten, dass die Befestigungsmaterialien, z. B.  Schrauben und Nägel an der Unterseite, nicht spitz oder scharfkantig hervorstehen.

Beim Pauschenbock und -pferd müssen die Griffe ausreichend befestigt sein.

Sportgerät Sporthalle Bock und Pferd Bein©Unfallkasse NRW

Die Höhenverstellbarkeit der Beine sowie die Funktionalität der Transportrollen müssen gegeben sein. Die Gerätefüße müssen über einen unbeschädigten Gleitschutz verfügen. Bei Nichtgebrauch der Geräte sind die Transportrollen in die Ruhestellung zu überführen.

Um einen angstfreien und zielgruppenspezifischen Schulsport durchführen zu können, ist die Gerätehöhe entsprechend dem Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler einzustellen. Daher müssen Turnböcke und -pferde über leichtgängig verstellbare Beine mit sicherem Klemmverschluss verfügen.

Alle Verstellvorrichtungen müssen unbeabsichtigtes Verstellen bei Gebrauch der Einrichtung oder des Gerätes ausschließen. Es dürfen keine Betätigungshebel in den Freiraum des Benutzers hineinragen. Dies muss durch Sichtprüfung und Betätigen der Verstellvorrichtungen kontrolliert werden.