Mehrfachhallen werden üblicherweise durch Trennvorhänge in mehrere Bereiche aufgeteilt. Hierdurch wird eine unterschiedliche schulische Nutzung ermöglicht.
Die Akustik entscheidet mit darüber, ob der Aufenthalt in einer Sporthalle als angenehm oder als stressig und belastend empfunden wird. Trennvorhänge müssen auch als Schallabsorptionsflächen wirken. Die Schalldämmung des Trennvorhanges muss im eingebauten Zustand zwischen den Einzelräumen mindestens 18 dB erreichen. Hierbei sind die Schallnebenwege zu berücksichtigen.
Die Ausbildung der an den Trennvorhang anschließenden Decken- und Wandbereiche muss so erfolgen, dass im heruntergefahrenen Zustand des Trennvorhangs eventuelle Schallbrücken die Anforderungen an die Schalldämmung nicht beeinträchtigen.
Außerdem müssen Trennvorhänge folgende bauliche Voraussetzungen erfüllen:
- Die Laststange und ihre Befestigungen innerhalb des Trennvorhangs dürfen keine hervorstehenden und scharfkantigen Teile haben.
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- Der Abstand der Laststange zum Fußboden darf bei heruntergelassenem Vorhang maximal 10 Zentimeter betragen.
- Bei heruntergelassenem Trennvorhang ist zwischen Laststange und seitlichem Trennvorhang-Ende ein Abstand von 30 cm vorzusehen.
- Die Anforderungen für Wände in Sporthallen gelten sinngemäß auch für Trennvorhänge.
- Trennvorhänge und ihre angrenzenden Bauteile sollten so gestaltet sein, dass Bälle aller Art nicht liegen, hängen oder stecken bleiben.
Die Steuerung des Trennvorhangs ist ohne Selbsthaltung („Totmannschaltung“) auszuführen und gegen unbefugte Benutzung mit einem Schlüsselschalter auszustatten. Er muss so angeordnet sein, dass die Bewegung des Vorhangs vom Bedienungsstandort aus überblickt werden kann. Ein Abziehen des Schlüssels darf nur in AUS-Stellung möglich sein.