Sporthalle Umkleideraum Toiletten ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Sporthalle Umkleideraum Bank©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Anzahl der notwendigen Umkleide- und Sanitärräume ergibt sich aus der Funktionsbeschreibung bzw. den Nutzungsanforderungen der Halle.

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte sind getrennte Umkleideräume mit jeweils eigener Toilette vorzusehen, die eine Mindestraumhöhe von 2,5 m aufweisen. Die Fußbodenbeläge müssen hier auch bei Nässe rutschhemmende Eigenschaften besitzen.

Diese Rutschhemmung wird sowohl bei Barfußgehen als auch mit Schuhen durch Bodenbeläge der Bewertungsgruppe A für nassbelastete Barfußbereiche und Be­wer­tungs­gru­ppe R10 für nassbelastete Arbeitsbereiche erreicht.

Umkleideräume müssen ausreichend belüftet und belichtet sein. Eine Fensterlüftung ist zu bevorzugen, wobei ein Sichtschutz gegen Einblicke von außen vorhanden sein muss. Für eine gute Fensterlüftung muss die Lüftungsöffnung mindestens 0,02 m² je Quadratmeter Raumfläche betragen. Lüftungstechnische Anlagen sind so auszulegen, dass ein Abluftvolumenstrom von 11 m3/(h m2) erreicht wird. Die Raumtemperatur darf während der Nutzung 22 °C nicht unterschreiten.

Die Mindestbeleuchtungsstärke in Umkleiden beträgt 200 Lux. Im Bereich der Spiegel müssen mindestens 500 Lux erreicht werden.

Sporthalle Umkleideraum©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die Umkleidebänke, insbesondere einteilige Bank-Ablage-Kombinationen, müssen ausreichend standsicher sein oder an der Wand bzw. am Boden befestigt werden. Entsprechend der Anzahl der Umkleideplätze müssen ausreichende Hänge- und Ablagemöglichkeiten vorhanden sein, mindestens jedoch zwei abgeschirmte Haken pro Platz.

Je Umkleideraum müssen mindestens 12 m Banklänge vorhanden sein. Die Sitzbankfläche eines Umkleideplatzes sollte mindestens 0,4 m breit und 0,3 m tief sein. Empfohlen wird eine Banktiefe von 0,5 m, da hierdurch die Nutzung durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen ermöglicht werden kann.

Eine ausreichende Verkehrsfläche in Umkleiden ist vorhanden, wenn der Abstand zwischen den Bänken mindestens 1,5 m beträgt. Wenn der Raum zwischen gegenüberliegenden Bänken gleichzeitig als einziger Durchgang dient, ist ein Abstand von 1,8 m notwendig. 

Je Umkleideraum sind fest installierte, bruchsichere Spiegel in Sitz- und Stehhöhe sowie Steckdosen vorzusehen.

Für Menschen mit besonderen Bedürfnissen sind je nach Ausstattung Flächen von mindestens 1,5 m x 2 m vorzusehen. Barrierefreie Einzelumkleiden müssen mit WC, Dusche mit Klappsitz und Waschtisch ausgestattet sein. Die Mindestfläche dafür beträgt ohne Liege 2,2 m x 2,85 m bzw. mit Liege 2,9 m x 3,6 m.