Kinder spielen Volleyball ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kinder spielen Volleyball©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Abhängig vom jeweils vorgesehenen Verwendungszweck werden verschiedene Klassen von Volleyballgeräten unterschieden. Im Breiten- und Schulsport kommen vorwiegend Volleyballgeräte der Klasse C für Volleyball oder der Klasse E für Sitzvolleyball zum Einsatz.

Jedes Volleyballgerät muss mit einer Gebrauchsanweisung versehen sein, die Angaben zu Typ, Verwendung, Aufstellung, Lagerung, Transport und Wartung enthält. Folgender Warnhinweis darf nicht fehlen: „Vergewissern Sie sich, dass alle Halterungen und Verschraubungen sicher und ordnungsgemäß festgezogen sind, bevor Sie dieses Produkt verwenden.“

Volleyball ist ein beliebtes Rückschlagspiel, dessen Durchführung im Schulsport bereits bei der Planung der Halle berücksichtigt werden muss. Neben ausreichend bemessenen Spielflächen sind Befestigungsmöglichkeiten im Boden für die sichere Verankerung der Pfosten vorzusehen.

Kinder in Volleyballhalle©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Ein sicherer Betrieb setzt voraus, dass vom Volleyballgerät keine Gefährdungen ausgehen. Pfosten mit Spann- und Seilbefestigungsvorrichtung, Pfostenpolster, Bodenhülsen oder -befestigungen, Netz und ggf. Antennen und Seitenbänder müssen geeignet, unbeschädigt sein und den erforderlichen Belastungen standhalten.

Kinder in Volleyballhalle©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Regelmäßige Prüfungen müssen durchgeführt und nachfolgende Si­cher­heits­an­for­de­rung­en eingehalten werden:


Pfosten

  • dürfen im Schul- und Breitensport maximal 20 kg wiegen
  • müssen gefahrlos transportiert und gelagert werden können
  • dürfen keine Schäden aufweisen und müssen frei von Roststellen sein
  • müssen sicher in Bodenhülsen oder -befestigungen fixiert sein
  • müssen bis zu einer Höhe von 2,0 m gepolstert sein. Die Polsterung darf nicht verrutschen
  • beim Sitzvolleyball beträgt die Pfostenhöhe 125 cm

Netze

  • die Netze und Tragseile müssen geeignet und unbeschädigt sein
  • dürfen nicht zu fest gespannt werden
  • die Befestigungsmöglichkeit für Netze muss in der Höhe verstellbar sein

Spann- und Seilbefestigungsvorrichtung

Kinder Volleyballnetz Vorbereitung©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • dürfen sich nicht selbstständig lösen
  • müssen rückschlagsfreie Systeme sein
  • dürfen an der Spielfeldseite maximal 8 mm vorstehen
  • Spannvorrichtungen und hervorstehende Teile müssen durch Polster komplett umschlossen sein
  • falls Kurbelwinden vorhanden sind, muss die Kurbel abnehmbar sein oder in den Pfosten eingeschoben werden können