In jeder Sporthalle bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe muss es einen Raum geben, in dem Verletzte betreut werden können. Das kann ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Räumlichkeit sein. Wichtig ist, dass dieser Raum für den Rettungsdienst gut erreichbar ist und eine Betreuung des Verletzten sichergestellt werden kann.
Folgende bauliche Anforderungen sind zu berücksichtigen:
- Die Breite und die Anordnung der Türen müssen den ungehinderten Zugang mit einer Krankentrage ermöglichen.
- In der Sporthalle muss während schulischer Veranstaltungen jederzeit unverzüglich das Absetzen eines Notrufes möglich sein, z. B. durch eine ständig zugängliche Meldeeinrichtung (z. B. Telefon mit Angabe der Notrufnummern). Sinnvollerweise sollte diese im Raum für Erste Hilfe installiert werden. Zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung lassen sich die meisten Telefone so schalten, dass nur bestimmte Rufnummern wählbar sind (z. B. Notruf 112, Rettungsleitstelle, Taxiunternehmen).
- Bei der Aufteilung des Raumes ist bereits ein ausreichender Standplatz am Kopfende der Liege für Wiederbelebungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
- Ein Sichtschutz wird empfohlen.
- In unmittelbarer Nähe muss ein Waschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasser zur Verfügung stehen.Unfallkasse NRW | DGUV
- Der Raum für Erste Hilfe ist mit dem Rettungszeichen „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.
Alle Informationen zur Organisation der Ersten Hilfe in der Schule finden Sie hier.
Zur Ausstattung des Raumes für Erste Hilfe gehören:
- Eine Liege oder eine Krankentrage
- Mindestens ein kleiner Verbandkasten
- Ein Plakat mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- Alle wichtigen Telefonnummern auf einen Blick (Rettungsdienst, Ärzte, Taxiunternehmen ...) in unmittelbarer Nähe des Telefons
- Ein Kühlschrank für die Aufbewahrung von Kältepads oder Eis für die Erstbehandlung von Verletzungen wird empfohlen.