3D Grafik: Vogelperspektive, Schüler gehen durch dein Eingangsbereich ©Unfallkasse NRW | DGUV

SP Eingangsbereich und Verkehrswege

Schuleingangsbereich mit Glastüren©B.Fardel | Unfallkasse NRW

Eingangsbereiche von Sport- und Mehrzweckhallen sollten gestalterisch Behaglichkeit und Wohlbefinden fördern sowie den Nutzungs- und Sicherheitsbedürfnissen aller Nutzergruppen Rechnung tragen. Sie sollten mit ihren Zuwegen barrierefrei erreichbar und auch für schulfremde Personen leicht auffindbar sein.

Die Wege zu den zentralen Bereichen und den Umkleiden sind mit einer guten Orientierbarkeit zu planen. Dies kann z.B. durch Richtungspfeile und Beschilderungen gegeben sein.

Die leichte Auffindbarkeit wird erreicht:

  • für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen z. B. durch eine visuell kontrastreiche Gestaltung des Eingangsbereiches, beispielsweise mittels eines hellen Türelementes vor dunkler Umgebungsfläche und einer ausreichenden Beleuchtung;
  • für blinde Menschen mithilfe von taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie z. B. Sockel und Absätze als Wegbegrenzungen usw. und/oder mittels akustischer bzw. elektronischer Informationen.

Die taktile Auffindbarkeit kann auch durch Bodenindikatoren erreicht werden. Bodenindikatoren sind z. B. Boden-Strukturplatten, an denen sich blinde Menschen mithilfe ihres Blindenstocks orientieren können.

Schuleingangsbereich mit Glastüren©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Wird die Sporthalle als Veranstaltungsort genutzt, z. B. für Schul­feiern oder Sport­ver­anstaltungen, so sind die An­forderungen an die Freihaltung der notwendigen Flucht­wege und auch die Auflagen bezüglich der Zulässigkeit von Brandlasten zu beachten. Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Besuchern ist zudem die jeweilige Ver­sammlungs­stättenverordnung des Bundeslandes einzuhalten.

Die Größe des Eingangsbereiches sollte den jeweiligen Nutzungsanforderungen entsprechen. Mögliche Anforderungen bei einer Mehr­zweck­nutzung sind bei­spiels­weise die Aufbewahrung von Zusatzgeräten, Tischen, Podiumsteilen und Ähnlichem oder die gastronomische Versorgung der Sporthallennutzer.

Neben Räumlichkeiten für Lehrer, Übungsleiter und Schiedsrichter oder für den Hausmeister und für die Erste Hilfe können im Falle einer Mehrzwecknutzung der Sporthalle auch Garderoben und Toiletten im Eingangsbereich und im dahinterliegenden Foyer erforderlich sein. Für aktuelle Mitteilungen werden Informationsvitrinen aus Sicherheitsglas und Wandtafeln empfohlen.

Eingangsbereich einer Schule mit Sauberlaufbereich und Treppen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Wesentliche Punkte für einen sicheren Betrieb sind Maßnahmen zur Erhaltung der Rutschfestigkeit des Bodens. So sind Schmutz und Nässe durch einen entsprechenden Sauberlaufbereich mit großflächigen Schuhabstreifmatten zurückzuhalten. Sinnvoll ist hier eine Zonierung, die nacheinander Grob-, Fein- und Feuchtschmutz aufnimmt. Außen vor den Eingangstüren eignen sich z. B. Gitterroste für das Zurückhalten von Grobschmutz. Nässe und Feinschmutz lassen sich durch Sauberlauf- oder Schmutz­fang­matten bzw. Reinstreifer, wie z. B. Rauhaarrips-Einlagen, die in einem mit dem Boden ebenflächig abschließenden Rahmen eingelegt sein müssen, wirksam zurückhalten.

Zusätzlich sind im Eingangsbereich und auf den Verkehrsflächen einer Sportstätte die sicherheitsrelevanten baulichen Anforderungen folgender Elemente zu beachten:


Eingangsbereiche von Sporthallen sollten ausreichend groß sein. Dies gilt als erfüllt, wenn neben den landesspezifischen baulichen Anforderungen des Bauordnungsrechts folgende Mindestnutzflächen eingehalten werden:

Nutzungsart und –typ der SporthalleFestgelegte Mindestnutzfläche des Eingangsbereiches
Einzelhalle (15 m x 27 m)15 m2
Halle für Spiele (22 m x 44 m)15 m2
Zweifachhalle (22 m x 44 m)30 m2
Dreifachhalle (27 m x 45 m)45 m2
Quelle: Tabelle 2 - Mindestraumprogramme für Nebenräume aus der DIN 18032-1

Bei Sporthallen mit Mehrzwecknutzung oder mit Zuschaueranlagen sind die oben angeführten Mindestflächen des Eingangsbereiches für die Sportnutzung zusätzlich um 0,1 m2 je Besucher bzw. Zuschauerplatz zu erweitern, sofern kein sonstiger Aufenthalts- oder Stauraum im Eingangsbereich bzw. Foyer vorliegt. Überdies sind Garderobe und Toiletten vorzuhalten.

Überdachte Eingangsbereiche ermöglichen bei schlechten Wetterverhältnissen einen sicheren und trockenen Zugang zur Sportstätte. Dies ist für jedermann hilfreich und für Menschen mit Einschränkungen, beispielsweise Rollstuhlfahrer, sehr angemessen.