Gitterleitern, Sprossenwände, Kletterstangen sowie Basketballeinrichtungen und Ballspieltore werden häufig elektromotorisch bewegt. Elektromotorische Hebevorrichtungen für Turn- und Spielfeldgeräte bieten gegenüber handbetriebenen eine höhere Sicherheit, da die Möglichkeit zur Fehlbedienung reduziert wird.
Folgende Sicherheitsanforderungen sind zu berücksichtigen:
Die Steuereinrichtung muss
- so angebracht sein, dass die Ebenflächigkeit der Wände gewährleistet bleibt, beispielsweise in einer verschließbaren Wandnische.
- als Totmannschaltung ausgeführt sein, d. h., beim Loslassen stoppt automatisch die Hebe- oder Senkbewegung.
- gegen unbefugte Betätigung gesichert sein, z. B. durch einen Schlüsselschalter.
Der Hebe- und Senkvorgang muss
- von der Steuereinrichtung aus einsehbar sein.
- ohne Fremdlasten erfolgen. Bänke, Einrichtungen und andere Lasten dürfen dabei nicht angehängt sein.
Im hochgefahrenen Zustand muss sich das untere Ende der Geräte auf mindestens 2,0 m Höhe befinden.
Elektromotorische Hebevorrichtungen müssen regelmäßig geprüft werden.
Für den Fall, dass der Antrieb bzw. das Tragmittel versagt, muss mindestens eine zusätzliche Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, damit das Sportgerät bzw. die Sporteinrichtung nicht herabfallen kann.
Folgende Lösungen sind möglich:
- Anbringen einer von der Hebevorrichtung unabhängigen Fangvorrichtung
- Einbau von zwei unabhängig wirkenden Tragmitteln, z. B. Ketten, Seile, Bänder, und einer mechanisch wirkenden Sicherheitsbremse, die bei Übergeschwindigkeit des Antriebs selbsttätig eingreift
- Redundante Ausstattung mit einem zweiten Triebwerk mit zugehörigem Tragmittel