Notrufanlage mit Notruf,- und Polizeinummern ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SP Erste Hilfe und Notfall

Notrufanlage mit Notruf,- und Polizeinummern©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Nicht immer verläuft der Schulalltag planmäßig. Ein Brand, ein Unfall oder andere Notfälle können jederzeit eintreten. Wenn etwas Unvorhergesehenes passiert, muss in der Regel schnell und kompetent gehandelt werden.

Deshalb müssen sogenannte Notfallmaßnahmen beim Einrichten, Betreiben und Nutzen von Sporthallen berücksichtigt werden.

Dazu gehören:

Verantwortlich für die Bereitstellung der Notfalleinrichtungen ist der Träger der Einrichtung. Die Organisation der Notfallmaßnahmen obliegt der Schulleitung.

Als Nutzer der Sporthalle sind die Sportlehrkräfte natürlich angehalten, auf Missstände aufmerksam zu machen. Die Information sollte über die Schulleitung an den Träger der Einrichtung erfolgen.