Sporthalle Kasten mit Rädern ©Unfallkasse NRW
Sporthalle Sportkasten©Unfallkasse NRW

Sprung- und Kleinkästen bieten im Schulsport vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Neben der klassischen Nutzung für den Kastensprung werden sie auch alternativ genutzt. So können die Kästen beispielsweise zu Kletterarrangements zusammengebaut und als Element bei Sicherungsmaßnahmen beim Tischtrampolin verwendet werden.

Beim Einsatz von Sprungkästen bzw. Langkästen ist auf eine ausreichende Kippstabilität zu achten, dies ist bei einer maximalen Aufbauhöhe von 1,1 m in der Regel erfüllt. Die einzelnen Kastenteile müssen formschlüssig aufeinander passen und in sich stabil sein. Kastenteile verschiedener Geräte sollten nicht innerhalb eines Kastens miteinander verwendet werden.

Werden die Langkästen sportlich benutzt bzw. im Geräteraum gelagert, sind die Transportrollen in die Ruhestellung zu überführen.

Bei Schadstellen am Bezug, im Holz oder bei hervorstehenden Teilen an den Oberflächen dürfen die Kästen nicht mehr benutzt werden. Vor der Nutzung hat sich die Lehrkraft durch eine Sichtprüfung vom ordnungsgemäßen Zustand des Sportgerätes zu überzeugen.

Sporthalle Innen Kasten©Unfallkasse NRW

Beim Einsatz von Sprungkästen ist auf geeignete und differenzierte Angebote (Kastenhöhe) für Schülerinnen und Schüler zu achten. Übungsabhängig sind ausreichende Sicherheitsflächen und Fallschutz mit geeigneten Matten auszulegen.

Auch Kleinkästen gehören zur Grundausstattung jeder Schulsporthalle. Sie werden nicht nur als Sportgerät beim Bodenturnen, sondern auch als Sitzgelegenheit, Aufstiegshilfe und Tor oder auch als Markierungen im Raum verwendet und lassen sich leicht transportieren.

Kleinkästen bieten den großen Vorteil, dass sie relativ risikofrei genutzt werden können. Durch den Einsatz des kleinen Kastens bzw. des Kastenoberdeckels können Ängste und Hemmungen bei der Überwindung von Hindernissen abgebaut und die Entwicklung elementarer Sprungkompetenzen kann gefördert werden.