Judgendliche springen synchron Trampolin ©DGUV

Turnen am Minitrampolin setzt spezifische Kompetenzen des Aufsicht führenden Personals voraus. Deshalb darf dieses Gerät nur von ausreichend für die Theorie und Praxis des Trampolinturnens qualifizierten Personen eingesetzt werden.

Die erforderliche, spezielle Eignung kann z. B. im Rahmen eines Sportstudiums oder einer vergleichbaren Aus- und Fortbildung erlangt werden. Personen ohne entsprechende Qualifikation sollten dieses Gerät nicht einsetzen. Länderspezifische Regelungen sind zu beachten.

Die Auswahl des Übungsgutes muss auf turnerische Übungen beschränkt bleiben und dem motorischen Können der Übenden angepasst sein. Dunking-Übungen oder auch Hochsprung mit dem Minitrampolin sind verboten.

Jugendliche springen vom Kasten auf Trampolin©DGUV

Die Auswahl geeigneter Matten ist für eine sichere Landung von großer Bedeutung. Dabei sind insbesondere folgende Kriterien zu berücksichtigen:

  • Vorhandenes Mattenmaterial (Mattenart und -anzahl)
  • Altersstufe/Körpergewicht (Primar- oder Sekundarstufe)
  • Art der Landung
  • Art der Bewegungsaufgabe
  • Könnensstand der Schülerinnen und Schüler
  • Sprung- bzw. Fallhöhe

Geeignete Matten sind den Informationen Matten im Sportunterricht zu entnehmen.

Das Minitrampolin bzw. Minitramp ist ein beliebtes Turngerät bei Kindern und Jugendlichen im Schulsport. Mithilfe der katapultierenden Wirkung des Gerätes können vielfältige und attraktive Flugaktionen durchgeführt werden. Die außergewöhnlichen Körper- und Bewegungserfahrungen und der hohe Erlebniswert sind als sport­pä­da­go­gisch wertvoll anzusehen.

Gerade diese attraktiven Eigenschaften des Minitrampolins können für Schülerinnen und Schüler bei unkontrollierten Sprüngen aber auch gefährlich werden. Deshalb müssen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler über gewisse Voraussetzungen verfügen.


Judgendliche springen synchron Trampolin©DGUV
Voraussetzungen für einen sicheren Unterricht mit dem Minitrampolin:
Spezielle fachliche Kompetenzen der Lehrkraft 
  • Praktische Eigenerfahrung
  • Beherrschung des Helfens und Sicherns
  • Methoden zur Vermittlung des Helfens und Sicherns    
Voraussetzungen bei Schülerinnen und Schülern 
  • entsprechende konditionelle und koordinative Fähigkeiten um beispielsweise eine ausreichende Sprungkraft, Stützkraft und Körperspannung beim Trampolinunterricht zu gewährleisten
  • spezielle Fertigkeiten, wie die Beherrschung des beidbeinigen Absprungs, der gelenkschonenden Landung, des kontrollierten Fallens und Abrollens
Helfen und Sichern 
  • Sicherheitsstellung, Begleitung der Bewegung und ggf. notwendige korrigierende Eingriffe müssen sicher beherrscht werden
  • Grundlegende Griffe wie Klammergriff, Stütz(klammer)griff, Dreh(klammer)griff und Sandwichgriff müssen bekannt sein
  • Prinzipien des Helfens und Sicherns müssen stets beachtet werden, so sollten z. B. auch die körperlichen Voraussetzungen von Helfer und Springer übereinstimmen
Organisationsrahmen
  • Ablenkungen und Störungen sollten vermieden werden, z. B. keine Ballspiele im selben Hallenteil
  • Bei Unterbrechung des Übungsbetriebes bzw. bei längeren Sprungunterbrechungen solte das Minitrampolins hochkant gestellt werden