Sprossenwand in Sporthalle ©Unfallkasse NRW
Sprossenwand Innen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Sprossenwände sind leiterförmige Sportgeräte zum Klettern, die fest, schwenkbar oder hochziehbar an der Sporthallenwand befestigt sind. Die schwenkbare Variante bietet den Vorteil, dass der Sportunterricht vielfältiger gestaltet werden kann. So können interessante Kletterarrangements und alternative Nutzungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler entstehen.

Beim Einbau von Sprossenwänden darf die Befestigung der Sprossenwand keine Kopf- und Halsfangstellen aufweisen. Der Fallraum muss mindestens 2,0 m betragen. Die Sprossenwand muss an den dafür vorgesehenen Punkten fest mit der Wand verbunden sein. Dies gilt auch für den ausgeschwenkten Zustand.

Sprossenwände müssen bei Benutzung durch Bodenriegel und eine Vorrichtung zur Arretierung gesichert sein. Bei nicht hochgezogenen Sprossenwänden ist dies auch in Ruhestellung zu gewährleisten.

Um einen effektiven Prallschutz zu gewährleisten, werden Sprossenwände zunehmend hochziehbar eingebaut. Das untere Ende von Sprossenwänden darf sich in hochgeschobenem bzw. hochgezogenem Zustand nicht unterhalb einer Höhe von 2,0 m befinden. Erfolgt das Hochziehen mittels einer Handkurbel, so muss diese bei Nichtbenutzung abgezogen werden. Wenn der Hebe- und Senkvorgang elektrisch erfolgt, sind die Antriebe in die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit einzubeziehen.

Wand Einrichtung©Unfallkasse NRW

Elektromotorisch betriebene Hebevorrichtungen für Sprossenwände dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden. Die Steuerung der Geräte ist ohne Selbsthalteschaltung auszuführen und gegen unbefugte Benutzung, z. B. mit einem Schlüsselschalter, zu sichern. Vom Bedienungsstandort muss der gesamte Hebe- und Senkvorgang jederzeit überblickt werden können.

Bei hochziehbaren Sprossenwänden sollte sich die jährliche Sachkundigenprüfung  insbesondere auch auf den Maschinenantrieb, die Drahtseile und die Drahtseilverbindungen richten, um dort eventuelle mechanische Schädigungen rechtzeitig erkennen und beheben zu können.

Sicherheitscheck vor jeder Nutzung

  • Die Sprossen müssen fest in den Holmen sitzen.
  • Sprossen und Wangen sind unbeschädigt.
  • Die Gitterleiter lässt sich in Gebrauchs- und Ruhestellung fest arretieren.
  • Die Drahtseile und Seilendverbindungen sind bei hochzieh- bzw. hochschiebbaren Gitterleitern unbeschädigt.