Multifunktionsanlagen sind Gerätekombinationen, die aus verschiedenen Kletter- bzw. Spielelementen bestehen. Sie bieten Bewegungs- und Spielmöglichkeit für mehrere Schüler, sind vielseitig nutzbar und platzsparend. Sie können auch mit vorhandenen Geräten im Rahmen der alternativen Nutzung von Sportgeräten kombiniert werden.
Beim Einbau von Multifunktionsanlagen darf die Befestigung der Anlage keine Kopf- und Halsfangstellen aufweisen. Die Anlage muss an den dafür vorgesehenen Punkten fest mit der Wand verbunden sein. Dies gilt auch für den ausgeschwenkten Zustand.
In der Gebrauchs- und Ruhestellung sind sie zu arretieren. Vor Gebrauch der Anlage sind die Arretierungen auf ihre Funktion zu prüfen, um ein Herausspringen zu verhindern.
Die Multifunktionsanlage darf nur benutzt werden, wenn der Fall- bzw. Landebereich durch geeignete Matten gesichert ist.
Im eingeschwenkten Zustand muss die Anlage bündig mit der Wand abschließen. Andernfalls ist sie durch vorgelagerte und sicher befestigte Matten zu sichern, um den Prallschutz zu gewährleisten.
Elektromotorisch betriebene Hebevorrichtungen für Multifunktionsanlagen dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden. Die Steuerung der Geräte ist ohne Selbsthalteschaltung auszuführen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern, z. B. mit einem Schlüsselschalter. Vom Bedienungsstandort muss der gesamte Schwenkvorgang jederzeit überblickt werden können. Während des Bewegungsvorganges dürfen sich keine Personen im Schwenkbereich und unter der Anlage befinden.
Wenn das Ein- und Ausschwenken elektrisch erfolgt, sind die Antriebe in die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit einzubeziehen. Die jährliche Sachkundigenprüfung sollte sich insbesondere auch auf den Maschinenantrieb, die Drahtseile und die Drahtseilverbindungen richten, um dort eventuelle mechanische Schädigungen rechtzeitig erkennen und beheben zu können.