Verglasung Tribüne in Basketballhalle ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Große Glasflächen in der Sporthalle lassen Bereiche hell, freundlich und transparent erscheinen. Verglasungen und sonstige lichtdurchlässige Flächen müssen bruch­sich­er und ball­wurf­sich­er sein. Zu den Verglasungen zählen nicht nur Glas­ein­sätze in Türen und Fenstern, sondern auch lichtdurchlässige Wände und Spiegel.

Verglasungen, die auch dazu dienen, Personen gegen Absturz zu sichern, wie z. B. bei Glasbrüstungen, müssen zusätzlich die Anforderungen für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen erfüllen.

Verglasungen müssen bis zu einer Höhe von 2,0 m ebenflächig eingebaut sein. Die Anforderungen an den Prallschutz für Hallenwände sind einzuhalten. Dies gilt auch für Sichtfenster in Wänden und Türen.