Kinder springen auf Tischtrampolin, Turnen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kinder springen auf Tischtrampolin, Turnen©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kinder spielen Tischtrampolin, Turnen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Die gesundheits- und entwicklungsfördernden Eigenschaften des Trampolinspringens und der große Reiz, den es auf Kinder und Jugendliche ausübt, sind allgemein bekannt. Trampolinspringen wirkt sich positiv auf das Koordinationsvermögen, die Kraftausdauer und das Körpergefühl aus.

Aufgrund der besonderen Eigenschaften und Gefährdungspotenziale vom Trampolin sind bei der Nutzung spezielle organisatorische und sicherheitstechnische Rahmenbedingungen und Regelungen erforderlich. Dies betrifft u. a. die notwendige Qualifikation des pädagogischen Personals und die besondere Sorgfalt bei der Aufsichtspflicht. Beim Einsatz von Tischtrampolinen in der Schule sind die jeweiligen landesrechtlichen Vorgaben und Regelungen zu beachten. Die Nutzung des Tischtrampolins ist in einigen Bundesländern im Schulsport nicht gestattet.

Die Lehrkraft muss über die Sicherheitsbestimmungen und über die ordnungsgemäße Handhabung der Trampoline unterwiesen sein. Sie muss dafür sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler das Gerät bestimmungsgemäß nutzen und die am Trampolin angebrachten Aufstell- und Sicherheitshinweise beachtet werden.

Das Tischtrampolin wird als Turn- und Sportgerät eingestuft. Es muss regelmäßig kontrolliert, geprüft und gewartet werden. Dies beinhaltet für Lehrkräfte immer eine Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel und eine Funktionsprüfung vor der jeweiligen Nutzung.

Die Hinweise zu Sicherheit, Material, Prüfung und Wartung sind beschrieben unter Tischtrampolin als Sportgerät.

Folgende Sicherheitsregeln sind beim Gebrauch von Tischtrampolinen zu beachten:

Kinder bauen Tischtrampolin auf©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • Aufstellung und Nutzung der Geräte entsprechend den Herstellerangaben
  • Trampolin standsicher aufstellen
  • Geräte mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu anderen Geräten und Hallenwänden aufstellen und an allen Seiten mit Matten absichern
  • Keine Hindernisse unterhalb von Trampolinen
  • Trampolin nicht von mehreren Personen gleichzeitig benutzen lassen; nur in Ausnahmefällen gezielte Partner- und Gruppenübungen, z. B. beim therapeutischen Einsatz von Trampolinen
  • Auf funktionelle Kleidung und geeignetes Schuhwerk der Schülerinnen und Schüler achten, z. B. spezielle Gymnastikschuhe
  • Ständiger Blickkontakt der Schülerinnen und Schüler zum Tuch ist nicht eingeschränkt, z. B. durch Frisur oder Mütze
  • Körperschmuck, Uhren, Armbänder, Halsketten, zerbrechliche Brillen o. Ä. wurden vor dem Springen abgelegt
  • Während des Springens ist der Mund speisefrei, auch keine Kaugummis und Bonbons
  • Auf dem Gerät turnende Kinder und Jugendliche erhalten eindeutige Aufgabenstellungen
  • Realisation der Aufgabenstellungen wird durch Aufsicht führende Person ständig beobachtet und bewertet, damit sie ggf. sofort eingreifen kann