Sportgerät wird geprüft ©Unfallkasse Hessen

SP Sicht- und Funktionsprüfung

Mann prüft Sicherheit der Sporthalle, Steckreck, Pfosten Reck©B. Fardel

Ein sicherer Sportunterricht kann nur dann durchgeführt werden, wenn sich die Sporteinrichtungen und -geräte in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Deshalb ist vor jeder Nutzung eine Sicht- und Funktionsprüfung notwendig. Die Lehrkraft hat dabei auf folgende Punkte zu achten:

  • Einrichtungen und Geräte werden vor ihrer Verwendung auf äußerlich erkennbare Mängel und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft
  • Bei Mängeln und Gefahr werden Einrichtung und Geräte der Nutzung entzogen
  • Bei Beschädigungen an fest eingebauten Einrichtungen, die nicht sofort aus dem Verkehr gezogen werden können, sind Bewegungsabläufe und Übungen darauf abzustimmen und ggf. Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen
  • Festgestellte bzw. verursachte Mängel sind der Schulleitung zu melden und an den Schulträger weiterzuleiten

Hinweise zum ordnungsgemäßen Zustand von Einrichtungen und Geräten finden sich unter: