Schema Rettungsweg Flur und Türen ©Unfallkasse NRW | DGUV
Weiße Tür mit Ausgang©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Der Eingangsbereich benötigt ausreichend große leichtgängige oder automatische Eingangstüren.

Bei der Planung und Gestaltung von Eingangstüren sind sämtliche Nutzungsmöglichkeiten der Sportstätte zu be­rück­sich­tigen. Wird die Sporthalle auch als Veranstaltungsstätte genutzt, beispielsweise bei Einschulungen oder bei Konzerten, so sind die landesspezifischen Regelungen, wie z. B. die Versammlungsstättenverordnung, zu beachten.

Die erforderliche Breite der Eingangstüren bemisst sich nach der Höchstanzahl der Personen, die den Ausgang im Bedarfsfall benutzen müssen.

Der Einbau der Türen muss barrierefrei erfolgen. Stolperstellen durch untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.

Die Haupteingangstüren werden in der Regel als Notausgänge vorgehalten. Sie müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und sich von innen leicht und ohne besondere Hilfsmittel in voller Breite öffnen lassen. An diesen Türen muss der Ausgang eindeutig als Flucht- und Rettungsweg gekennzeichnet sein.

Silberner Türgriff mit Schloss©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Mit Ausnahme der Türen in den Sportbereichen gelten bei allen anderen Türen der Sporthalle die Anforderungen für Türen aus dem Unterrichtsraum.

Griffe, Hebel und Schlösser sind im Sport- bzw. Spiel- und Bewegungsbereich so zu gestalten, dass Verletzungen durch hervorstehende Teile vermieden werden. Dies lässt sich beispielsweise durch den Einbau von sogenannten Muschelgriffen erreichen.

Um die Sporthalle im Gefahrenfall sicher verlassen zu können, haben sich geeignete Notausgangs- bzw. Paniktürverschlüsse bewährt.

Die Anforderungen an Verglasungen in Türen hinsichtlich Bruchsicherheit und deutlicher Erkennbarkeit werden unter dem Punkt „Verglasungen“ aufgeführt.