Offene Holztür im Klassenflur mit tiefer Türklinke ©B. Fardel | Unfallkasse NRW


Offene Holztür im Klassenflur mit tiefer Türklinke©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Türen müssen deutlich zu erkennen, sicher zu passieren, leicht zu öffnen und zu schließen sein.

Türen müssen so eingebaut und angeordnet sein, dass vorbeilaufende Schülerinnen und Schüler, aber auch andere Personen, durch nach außen aufschlagende Türflügel nicht gefährdet werden. Diese Gefährdung besteht in erster Linie bei Türen an der Längsseite von Fluren, weniger bei Türen an Flurenden. Deshalb sollten die erstgenannten Türen so eingebaut sein, dass sie in die Räume zur nahe gelegenen Wand hin aufschlagen.

Die Gefährdung kann auch vermieden werden, wenn die Türen zurückversetzt in Nischen angeordnet sind und die nach außen aufschlagenden Türflügel einschließlich Türgriff max. 25 cm in den Fluchtweg hineinragen. Diese Lösung bietet den Vorteil, dass die Räume in einer Gefahrensituation schneller verlassen werden können, da die Türen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Untere Türanschläge und -schwellen sind zu vermeiden.

Die baurechtlich erforderliche, nutzbare Breite notwendiger Flure darf durch offen stehende Türen nicht eingeengt werden.

Türen von Räumen mit mehr als 40 Benutzern oder mit erhöhter Brandgefahr müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.

Barrierefrei gestaltete Türen und Türelemente müssen mindestens folgende Maße aufweisen.

Auffindbarkeit und Erkennbarkeit von Türen und deren Funktion müssen auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, kognitiv eingeschränkte Menschen oder bei ungenügender Beleuchtung möglich sein.

Dies wird z. B. erreicht durch:

Türklinke einer Glastür mit Holzrahmen©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • kontrastreiche Gestaltung, z. B. helle Wand/dunkle Zarge, heller Flügel/dunkle Hauptschließkante und Beschlag
  • zum Bodenbelag kontrastierende Ausführung
  • die Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen

Bei der Auswahl und Montage der Beschläge sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Griffe sind zur Tür hin abzurunden und mit einem Abstand von mindestens 2,5 cm zur Gegenschließkante anzuordnen.

Bei der Umrüstung vorhandener Beschläge im Sinne einer Schule ohne Barrieren können folgende Hinweise helfen.

Hinweise zur nutzbaren Breite der Ausgänge von Unterrichtsräumen sind in den landesrechtlichen Vorgaben enthalten. Das Mindestmaß beträgt 0,90 m.


Ganzglastüren und großflächig verglaste Türen müssen leicht und deutlich erkennbar sein, dies wird durch einen Querriegel, farbiges Glas oder Sicherheitsmarkierungen erreicht, die

  • über die gesamte Glasbreite reichen,
  • kontrastreich sind,
  • jeweils helle und dunkle Anteile (Wechselkontrast) erhalten, um wechselnde Lichtverhältnisse im Hintergrund zu berücksichtigen,
  • in einer Höhe von 40 cm bis 70 cm und 120 cm bis 160 cm über Oberkante Fußboden angeordnet werden.

Sicherheitsmarkierungen in Streifenform mit einer durchschnittlichen Höhe von 8 cm und einzelnen Elementen mit einem Flächenanteil von mindestens 50 Prozent des Streifens werden zum Beispiel als ausreichend angesehen.

Die Anforderungen an Verglasungen in Türen sind unter dem Punkt  Verglasung aufgeführt.