1 Meter breiter Längsgang im Klassenraum ©Unfallkasse NRW
Eine Hand erfühlt einen taktil erfassbaren Grundrissplan©Unfallkasse NRW

Die Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und ihre beweglichen Teile sind so zu gestalten, dass keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler entstehen.

Die notwendigen Verkehrs- und Fluchtwege im Klassenraum sind frei zu halten und dürfen nicht eingeengt werden.

Die nutzbare Breite eines Längsganges im Klassenraum sollte mindestens 1 m betragen.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle, z. B. angrenzender Flurbereich, im Klassenraum an der Klassentür, sichtbar auszuhängen. Damit ist im Notfall, wie beispielsweise einem Brand, eine sofortige Orientierung möglich.

Auf dem Plan sollten auch die Sammelplätze eingetragen sein.

Alarmierungen sind nach dem  Zwei-Sinne-Prinzip auszuführen.

Blinden Personen sollten taktil erfassbare Grundrisspläne zur Verfügung gestellt werden.