Deckenbeamer, hängend ©Unfallkasse NRW
Deckenbeamer, hängend©Unfallkasse NRW

Computer

Bildschirm oder Monitor sollen flimmerfrei sein. Diese Anforderung wird bei Röhrengeräten bei einer Bildwiederholfrequenz ab 70 Hz erfüllt. Bei Flüssigkristallbildschirmen (LCD) ist dies bereits ab 60 Hz erfüllt.

Moderne Bildschirme weisen eine entspiegelte Bildschirmoberfläche auf. Die Bildschirmgröße sollte mindestens 17 Zoll betragen. Bei PC-Anwendungen, die größere Monitore erfordern, ist dementsprechend mehr Platz- und Raumbedarf zu berücksichtigen. Flachbildschirme benötigen eine geringere Tischtiefe, jedoch erschwert ihr begrenzter seitlicher Blickwinkel den Blick von zwei Schülerinnen bzw. Schülern auf einen Bildschirm.

Bei der Auswahl der Tastatur sollte man darauf achten, dass diese ein geneigtes und leicht bedienbares Tastaturfeld hat. Entsprechend der aktuellen Software sollten die Computerarbeitsplätze mit Maus und dem dazugehörigen Mauspad ausgestattet werden. Bei der Auswahl der Rechner und der peripheren Geräte ist auf geräuscharme Modelle zu achten. Es ist bei der Einrichtung auch die erhöhte Abwärme zu berücksichtigen.

Projektor auf Rollwagen im Klassenraum©Unfallkasse NRW

Beamer, Projektoren

Bei der Anschaffung derartiger Geräte ist darauf zu achten, dass eine „geprüfte Sicherheit“ gewährleistet ist. Es wird empfohlen, Geräte mit dem GS-Prüfzeichen zu beschaffen. Für eine bestimmungsgemäße Verwendung sind die Herstellerhinweise strikt einzuhalten.

Es ist darauf zu achten, dass Prüffristen zur Gewährleistung der elektrischen Sicherheit eingehalten werden.

Die Empfehlung für Prüffristen von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln beträgt ein Jahr. Weitere Hinweise zu Prüffristen und Anforderungen an die Prüfer sind in der Informationsschrift Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel, DGUV Information 203-049 (bisher: BGI/GUV-I 8524 ) aufgeführt.

Beim Aufstellen ortsveränderlicher Geräte, z. B. eines Projektors auf einem Rollwagen, dürfen die Anschlusskabel keine Stolperstellen bilden.

Die Betätigung muss auch im Sitzen möglich sein.

www.barrierefrei-kommunizieren.de