Schreibtischstuhl mit Rollen ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Schreibtischstuhl mit Rollen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Von Bodenbelägen dürfen für die Nutzer keine Gefährdungen ausgehen, die zum Ausgleiten oder zu Stürzen führen können. Fußböden müssen schwellenfrei und frei von Stolperstellen sein. Als Stolperstellen gelten Erhöhungen von mehr als 4 mm. Beläge müssen rutschhemmend, reflexionsarm und erschütterungsarm sein und dürfen sich nicht elektrostatisch aufladen.

Bei der Bewertung ist zu berücksichtigen, dass es in bestimmten Bereichen zu Schmutz- und/oder Feuchtigkeitsansammlungen kommen kann. Werden die Anforderungen des Merkblattes Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr berücksichtigt und entspricht die Bewertungsgruppe des Bodenbelages im Klassenraum mindestens R 9, gelten die Beläge als sicher. Ein entsprechender Nachweis sollte vom Hersteller eingefordert werden.

Eine Benutzung von Transportwagen, Sackkarren, Overhead-Projektoren, PC-Tischen und Rollstühlen muss bei allen eingebauten Belägen problemlos möglich sein.

Stolperstellen

Türpuffer am Boden fest montiert©Unfallkasse NRW

Stolperstellen sind grundsätzlich zu vermeiden, z. B. dadurch, dass Türpuffer oder -feststeller weniger als 15 cm von der Wand entfernt angeordnet sind.

Türpuffer sollten im Falle der Bodenmontage möglichst weit außen, also im Bereich der Hauptschließkante des Türblattes, angeordnet werden, um ein Aushebeln der Tür zu vermeiden. Gefederte Türpuffer sind insbesondere für schwere Türblätter geeignet. Ist dies nicht in Wandnähe möglich, sollte eine Wand- oder Deckenmontage des Türpuffers angestrebt werden.

Reinigung

Fußböden sollten durch den Einsatz bewährter Reinigungsverfahren und unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel leicht zu reinigen sein und auch aus hygienischer Sicht einwandfrei sein.

Reinigungsmittel und -verfahren müssen auf den jeweiligen Bodenbelag abgestimmt sein. Mindestanforderungen an die Reinigung von Böden in Schulgebäuden, z. B. zu Reinigungsintervallen, enthält die DIN 77400 „Reinigungsdienstleistungen – Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung“.

Bestand

Bestehende Fußböden, die über eine zu geringe Rutschhemmung verfügen und somit eine Unfallgefahr darstellen, können mit Messgeräten vor Ort überprüft werden. Abhängig von dem verwendeten Bodenbelag sind erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Rutschfestigkeit festzulegen. Weitere Hinweise hierzu finden sich in der Information „Bewertung der Rutschgefahr“.