Kind spielt mit Trampolin ©DGUV
Sporthalle Trampolin©Unfallkasse NRW
Kind spielt mit Trampolin©DGUV

Das Springen auf dem Trampolin ermöglicht außergewöhnliche Körper- und Bewegungserfahrungen, hat einen hohen Erlebniswert und ist sportpädagogisch wertvoll. Deshalb wird das Trampolin, soweit vorhanden, auch im Sportunterricht gerne genutzt. Zu beachten ist allerdings, dass gerade die attraktiven Eigenschaften bei unkontrollierten Sprüngen gefährlich werden können.

Trampoline müssen den zu erwartenden Belastungen standhalten. Die Nutzung eines nicht einwandfreien Gerätes kann zu schweren Unfällen führen. Eine Sichtkontrolle und ein Kurzcheck sind deshalb vor jedem Einsatz unbedingt erforderlich. Verantwortlich dafür ist die Aufsicht führende Person. Besonderes Augenmerk ist auch auf den sicheren Auf- und Abbau der Trampoline zu legen. Unerlässlich ist die regelmäßig wiederkehrende, mindestens einmal jährliche Prüfung der Geräte durch eine befähigte Person.

Ein einsatzbereites Trampolin lädt sofort zum Springen ein. Es hat einen hohen Aufforderungscharakter, deshalb ist es bis zur Freigabe und auch bei Unterbrechungen innerhalb eines methodischen Ablaufs immer hochkant zu stellen.

Das Trampolin darf nur von ausreichend fachlich geeigneten Personen und Lehrkräften in Theorie und Praxis des Trampolinturnens eingesetzt werden. Anforderungen und Hinweise zur Eignung werden oft durch länderspezifische Regelungen definiert.

Sporthalle Trampolin Innen©Unfallkasse NRW

Allgemeine Anforderungen

Ein Minitrampolin besteht aus einem Stahlrahmen, an dem das elastische Sprungtuch mit Stahlfedern und Gummizügen befestigt ist. Eine mit Rahmen und Sprungtuch fest verbundene Abdeckung verhindert den Einsprung in die Verspannung. Der Abstand zwischen Sprungtuch und Rahmen muss vollständig und unaufklappbar abgedeckt sein. Hierbei müssen Sprungtuch und Abdeckung zur besseren Unterscheidung verschiedenfarbig gestaltet sein.

Sicherheitscheck vor jeder Nutzung

  • Sind Tuch und Bespannung ohne Mängel?
  • Sind die Höhenverstellvorrichtungen der Fußgestelle richtig eingerastet und die Schrauben zur Höhenverstellung fest angezogen?
  • Ist der Gleitschutz an den Fußgestellen vorhanden und intakt?
  • Ist die Abdeckung mit dem Rahmen fest verbunden?
  • Ist die Tuchmitte durch Kreuz oder Kreis gekennzeichnet?
  • Sind die Federn oder Gummizüge so intakt, dass auch schwere Schülerinnen und Schüler nicht auf den Boden durchtreten?
  • Alle Gummi- oder Federzüge müssen sich in gutem Zustand befinden.
  • Ist der Abstand zwischen zwei Gurte bei netzartigen Sprungtücher zueinander kleiner als 16 mm?

Ein Gerät, das den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügt, ist der Nutzung wirkungsvoll zu entziehen. Nur die Kennzeichnung „Gerät defekt“ reicht nicht aus, um eine missbräuchliche Nutzung auszuschließen.

 
Schema von Minitrampolin Aufbau©DGUV

Lagerung, Auf- und Abbau

Ein Trampolin ist ein attraktives Sportgerät und lädt zum Springen ein. Deshalb ist es im Geräteraum immer zusammengeklappt und möglichst aufgehängt zu lagern. Der entsprechende Platz muss dafür vorhanden sein.

Außerdem ist die Gebrauchsanleitung mit Hinweisen zum Auf- und Abbau, zum Transport und zur Lagerung, zum Platzbedarf des Gerätes sowie Angaben zur Wartung an einem für Nutzer und Prüfer bekannten Ort aufzubewahren.

Ein bereitgestelltes Trampolin ist bis zur unmittelbaren Benutzung immer hochkant aufzustellen. 

Der Aufbau des Gerätes sollte folgendermaßen erfolgen:

  1. Gerät hochkant stellen, Verspannung und Gleitschutz überprüfen.
  2. Gestell aufklappen, je einen Fuß einsetzen und so Gestell festhalten.
  3. Mittelstütze mit den Händen leicht aus der oberen Führung herausziehen und in die untere Halterung einführen, Schraubsicherung anziehen.