Bei der Bauplanung ist zu beachten, dass eventuell erforderliche Heizungsanlagen, Lüftungskanäle, Rohrleitungen etc. nicht die Nutzung von an Wand und Decken befestigten Sportgeräten beeinträchtigen.
Abhängungen sollten so gestaltet sein, dass Bälle aller Art nicht liegen, hängen oder stecken bleiben können.
Einbauten und Abhängungen in Geräteräumen müssen so angeordnet sein, dass sie Nutzer nicht gefährden bzw. die Nutzung des Geräteraumes einschränken.
Technische Einrichtungen und ihre Abhängungen müssen die Anforderungen an die Ballwurfsicherheit erfüllen.
Abhängungen müssen außerhalb der Reichweite von Schülerinnen und Schülern angebracht werden. Dies gilt insbesondere auch bei der Nutzung von Kletterwänden, Kletterstangen und Sprossenwänden durch Kinder und Jugendliche.