Rollsport und somit Inline-Skaten in der Sporthalle erfordern die Zustimmung des Schulträgers bzw. des Sachkostenträgers. Inline-Skating und Rollschuhlaufen in der Sporthalle beschränken sich auf das Erlernen der Fahr- und Falltechniken sowie der Bremstechniken.
Sowohl für das Inline-Skating und Rollschuhlaufen als auch für das Fahren auf Skate- und Waveboards sind flächenelastische Sportbodensysteme geeignet. Damit die Sporthallenböden nicht beschädigt werden, sind folgende Hinweise zu beachten:
- Keine aggressiven Fahr- und Bremstechniken durchführen.
- Keine Sprünge von Ramps und Pipes auf dem Hallenboden oder in Sportmatten ausführen.
- Nur saubere Rollen und Stopper verwenden, bei Verschmutzung sind die Rollen und Stopper zu säubern oder ggf. auszuwechseln.
Die Größe der Sportgruppe ist den räumlichen Bedingungen anzupassen. Mögliche Gefährdungen wie z. B. fest eingebaute Sportgeräte oder herumstehende Langbänke sind – besonders in Außenkurven – durch Mattenpolster abzuschirmen oder aus dem Bewegungsbereich der Schülerinnen und Schüler zu beseitigen.
Grundsätzliche Empfehlungen
Beim Inline-Skating ist stets die komplette Schutzkleidung bestehend aus Helm, Knie-, Ellbogen- und Handgelenkschützern zu tragen. Beim Kauf von Protektoren und Helm sollte darauf geachtet werden, dass diese möglichst mit dem „GS-Zeichen" gekennzeichnet sind. Neben der Schutzausrüstung bietet eine intensive Technikschulung die beste Gewähr für unfallfreies Inline-Skating.
Eine Lehrkraft, die Inline-Skaten oder Rollsport im Schulsport anleitet, muss über fachliche Voraussetzungen verfügen und Kenntnisse der Material- und Sicherheitskunde sowie der Materialwartung besitzen.
Sollte im realen Verkehrsraum geskatet werden sind die bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten und den Schülern zu unterweisen.
Beim Inline-Skating als Pausensport oder bei Schulsportfesten sind noch folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Nur räumlich oder baulich abgegrenzte Flächen benutzen
- Verhaltensregeln aufstellen
- Für kompetente Aufsicht sorgen
- Nur Schülerinnen und Schüler mit kompletter Schutzkleidung dürfen skaten
- Spezielle Skate-Einrichtungen, wie z. B. Half-Pipe, erfordern eine besondere fachliche Qualifikation der betreuenden Lehrkraft