Treppe nach oben mit Handläufen ©B. Fardel
Handläufe für Treppen©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Handläufe sollen dem Benutzer von Treppen und Rampen einen sicheren Halt bieten. An Treppen und Rampen sind an beiden Seiten Handläufe erforderlich. Handläufe müssen für den jeweiligen Benutzerkreis gut erreichbar sein und müssen so geformt sein, dass sie ein sicheres Umgreifen ermöglichen.

Handläufe sollten in einer Höhe von 85 cm angeordnet werden. Dadurch sind sie barrierefrei ausgebildet und sowohl für Erwachsene als auch für Kinder gut erreichbar. Die Handlaufhöhe wird lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante vom Handlauf gemessen.

Handläufe sind gut greifbar, wenn sie im Querschnitt rund oder oval ausgebildet sind. Der Durchmesser sollte zwischen 30 und 45 mm betragen.

Die Befestigungselemente der Handläufe sollten nicht in den Greifraum der Hand hineinragen, damit der sichere Griff nicht unterbrochen wird. Zur Vermeidung von Verletzungen im Wandbereich oder durch angrenzende Bauteile ist ein seitlicher Abstand des Handlaufs von mindestens 5 cm erforderlich.

Schema Weißé Treppe Handläufe Abstand©Unfallkasse NRW | DGUV

Handläufe sind so auszubilden, dass ein Hängenbleiben an ihnen ausgeschlossen werden kann. Dies wird erreicht, wenn sie keine freien Enden aufweisen. Das Ende des Handlaufs kann z. B. mit einem Viertelkreis abgerundet und zur Wand abgewinkelt ausgebildet werden.

Handläufe müssen im gesamten Verlauf einer Treppe oder Rampe einen sicheren Halt bieten. Diese Anforderung ist erfüllt, wenn sie durchgehend ausgeführt werden.

Im Rahmen der barrierefreien Gestaltung ist darauf zu achten, dass die Handläufe griffig und kontrastreich zur Wand ausgebildet werden. Sie sollten über die erste und letzte Stufe hinaus um mindestens 30 cm horizontal weitergeführt werden. Hierdurch ist ein sicherer Eintritt und Austritt über die Treppe gewährleistet.

Jeweils am Treppenanfang und Treppenende sind sie zusätzlich mit taktilen Elementen zu versehen, die den Beginn bzw. das Ende des Handlaufs ankündigen und weitere Informationen zur jeweiligen Etage oder zu Wegebeziehungen geben. Für Menschen mit Seheinschränkungen sind sie mit Kalt-Warm-Kontrasten auszustatten.