Kletterstange Sporthalle ©B. Fardel | Unfallkasse NRW
Kletterstange Sporthalle Decke©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Kletterstangen werden heute nur noch selten als fest installierte oder hochziehbare Sportgeräte in Sporthallen eingebaut.

Für einen sicheren Betrieb der Kletteranlage sind festgelegte Gerätemaße einzuhalten, so muss der Freiraum zwischen Wand und Kletterstange mindestens 1,0 m und zwischen den Kletterstangen mindestens 50 cm betragen.

Das Verschieben bzw. Rollen der Kletterstangen in der Halterung darf keinen größeren Kraftaufwand erfordern. Hervorziehbare Kletterstangen müssen in der Füh­rungs­kons­truk­tion (Konsole) sicher einrasten.

Die Kletterstangen-Anlage ist in der Gebrauchs- und Ruhestellung zu arretieren. Vor Gebrauch der Stangen sind die Arretierungen auf ihre Funktion zu prüfen, um ein Herausspringen zu verhindern.

Das untere Ende von Kletterstangen darf sich in hochgeschobenem bzw. hochgezogenem Zustand nicht unterhalb von 2,0 m Höhe befinden.

Kletterhalle Weißer Flur©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bei hochziehbaren Kletterstangen sind die Antriebe in die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel mit einzubeziehen.

Bei Kletterstangen sollte sich die jährliche Sachkundigenprüfung insbesondere auf die Führungskonstruktion und Arretierungsmechanismen konzentrieren.

Sicherheitscheck vor jeder Nutzung

  • Die Kletterstangen sind unbeschädigt.
  • Die Anlage lässt sich leicht verschieben.
  • Die Kletteranlage lässt sich in Gebrauchs- und Ruhestellung fest arretieren.