3D Grafik: Schülerin schiebt einen Mattenwagen aus einem Geräteraum raus ©Unfallkasse NRW | DGUV
3D Grafik: Schülerin schiebt einen Mattenwagen aus einem Geräteraum raus©Unfallkasse NRW | DGUV

Geräteräume müssen durch die Anzahl und Größe die Unterbringung aller in der Sporthalle vorhandenen Sportgeräte ermöglichen.

Geräteräume sollen mindestens folgende Abmessungen haben:
Einzelhalle 4,5 m x 15 m x 2,5 m
Eineinhalb- / Zweifachhalle 4,5 m x 21 m x 2,5 m
Dreifachhalle 4,5 m x 27 m x 2,5 m

Quelle: DIN 18032-1

Durch die unterschiedlichen Bedürfnisse von Schulen und Vereinen sowie durch veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. Inklusion, Barrierefreiheit, Lagerung von Großgeräten usw.,  erhöht sich der erforderliche Platzbedarf im Geräteraum in Bezug auf die genannten Maße. Dies sollte bereits bei der Planung berücksichtigt werden.

Für einen sicheren Betrieb und eine geordnete Lagerung der Sportgeräte ist ein Gerätestellplan erforderlich.

Für Geräteraumtore gelten besondere Anforderungen. Der Übergang zum Sportraum ist höhengleich auszuführen.

Die Leuchten in Geräteräumen sollen gegen mechanische Beschädigungen gesichert angeordnet sein.