Spielflächen, welche barrierefrei zugänglich sind ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SG Barrierefreie Nutzung

Anleitung zum Gewichte heben und senken©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Bei der Planung und Ausstattung von Spielplätzen ist regelmäßig ein Spagat zu bewältigen, um spielerische Herausforderungen auch für Kinder mit Einschränkungen anzubieten.

Spielflächen müssen grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie barrierefrei zugänglich sind. Eine barrierefreie Nutzung von Spielflächen und -geräten ist gegeben, wenn Rollstuhlbenutzer, Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose und Hörgeschädigte, Gehbehinderte, Menschen mit sonstigen Behinderungen, klein- und großwüchsige Menschen und Kinder unabhängig von fremder Hilfe die Flächen und Anlagen weitesgehend selbstständig nutzen können.

Spielplätze und Pausenhöfe in Schulen müssen ausreichend attraktive Angebote für alle Schülerinnen und Schüler aufweisen und barrierefrei erreichbar sein.

Wichtige Voraussetzungen dafür sind:

Anleitung zum Springen und Slalomfahren©B. Fardel | Unfallkasse NRW
  • sichere Bewegungs- und Begegnungsflächen
    • einfache Zugänglichkeit und absturzsichere Gestaltung
    • leichte, erschütterungsarme und gefahrlose Begeh- und Befahrbarkeit bei jeder Witterung
    • leichte Wahrnehmbarkeit von Erlebnisbereichen und barrierefreien Spielplatzgeräten durch Orientierungshilfen für Blinde und Sehbehinderte, wie z. B. Leitlinien
  • ausreichende Bewegungsflächen
    • mindestens 1,50 m breit und 1,50 m tief, auf den Wegen maximal 3% (6%*)Längs- und 2,5% Quergefälle
      *sofern Zwischenpodest in max. 10 m Abstand vorhanden sind
    • ausreichende Begegnungsflächen
      • mindestens 1,80 m breit und 1,80 m tief
      • spätestens nach 15 m Weglänge
    • ausreichende Wegbreiten:
      • mindestens 1,50 m bzw. 1,20 m bei Wegen bis 6 m Länge, ohne Richtungsänderung mit Wendeflächen an Anfang/ Ende, mindestens 0,9 m breit an Durchgängen und Engstellen. Die lichte Höhe über Flächen, Wegen muss min. 2,25 m betragen.
    • eine leicht zu erreichende Sanitäranlage
      • nahe gelegene (behindertengerechte) Toilette
      • Wickelraum bzw. Wickelmöglichkeit
 

Spielplätze an Förderschulen sollten mit barrierefreien Spielplatzgeräten ausge-stattet sein und abgestimmt auf die jeweilige Schülerklientel die körperliche, geistige und seelische Entwicklung der Nutzer unterstützen.

Spielgerät, welches barrierefrei zugänglich ist©B. Fardel | Unfallkasse NRW

Sind Spielplatzgeräte z. B. für eine Rollstuhlnutzung vorgesehen sind, müssen sie folgende Sicherheitsstandards erfüllen:

  • Die sicherheitstechnischen Anforderungen der Spielplatzgerätenorm und die Anforderungen an die Beschaffenheit des Untergrundes sind einzuhalten;
  • Bewegungsflächen, die als Zu- und Ausgang, zum Aufenthalt und zur Richtungsänderung dienen, müssen mind. 1,5 m lang und 1,5 m breit sein; Sonstige Bewegungsflächen müssen min. 1,20 m breit sein.
  • Bewegungsflächen müssen immer stufenfrei sein. In die Fläche dürfen keine Bauteile hineinragen;
  • bei Geräten, die nicht mit dem Rollstuhl benutzbar sind, müssen ausreichend große Umsetzflächen vorhanden sein (bei Rutschen z.B. mind. 1,2 m x 0,8 m);
  • an Bewegungsflächen, die mit Rollstühlen befahren werden können, müssen freie Fallhöhen gesichert sein
    • bis 15 cm mit Radabweisern;
    • 15 cm bis 1 m mit Radabweisern, einem Handlauf und einem Geländer;
    • ab 1 m mit Radabweisern, einem Handlauf und einer Brüstung;
  • Handläufe sind in 70–85 cm Höhe anzubringen und dürfen nicht zum Klettern verleiten. In Kombination mit Radabweisern sind sie lotrecht über der radabweisenden Fläche des Radabweisers anzuordnen;
  • Handläufe, Geländer und Brüstungen müssen einer Belastung von 1 500 N/m standhalten,
  • Erhöhte Bewegungsflächen ohne Rollstuhlzugang müssen gesichert sein
    • ab einer Höhe von 60 cm mit einem Geländer und ab 1,5 m durch eine Brüstung. Geländer und Brüstung müssen mind. 70 cm hoch sein und dürfen nicht zum Klettern verleiten;
  • Öffnungen in Geländern und Brüstungen, die dem Zugang zu einer Spielfunktion dienen, müssen gegen unbeabsichtigten Zugang gesichert sein;
  • Sandkästen sollten auf einer Höhe angebracht werden, die eine Benutzung ohne fremde Hilfe ermöglichet;
  • barrierefreie Spielplatzgeräte sollten mit dem Zeichen „GS = geprüfte Sicherheit“ und dem Zusatz „barrierefrei“ gekennzeichnet sein.