Auf Schulhöfen an Grundschulen befinden sich noch vereinzelt Karussells unterschiedlichster Bauart:
- Drehkreuz - Typ A
- Karussell mit mitdrehendem Boden - Typ B
- Drehpilze, Rundläufe -Typ C
- Bahngeführtes Karussell - Typ D
- Drehscheibe - Typ E
Der Reiz bei der Benutzung von Karussels ist das Erleben der Zentrifugalkraft. Gleichzeitig besteht jedoch auch die Gefahr, dass die vom Karussell erzeugte Zentrifugalkraft bewirkt, dass der Benutzer das Karussell unkontrolliert verlässt. Daher ist sicher zu stellen, dass der Freiraum ausreichend dimensioniert und frei von Hindernissen ist.
Die Begrenzung des Freiraums/Fallraums sollte nicht durch eine zum Stolpern führende hochstehende Einfassung, (Betonbordstein) erfolgen, sondern ohne Höhenversatz ausgeführt sein. Gegebenenfalls kann eine Vergrößerung des Freiraum/Fallraum erforderlich sein.
Karussells und Drehscheiben werden sicher betrieben, wenn
- der Freiraum/Fallraum bei allen Karussells mindestens zwei Meter beträgt und bei Drehscheiben mindestens drei Meter
- die freie Fallhöhe darf an keiner Stelle des Karusselbereches mehr als 1 m betragen, Ausnahme Typ C
- die Drehgeschwindigkeit des Karussells höchstens fünf Meter pro Sekunde beträgt, was der üblichen Laufgeschwindigkeit von Kindern entspricht,
- die zulässige Anzahl der Nutzer nicht überschritten wird,
- Fangstellen an Karussellböden ausgeschlossen sind,
- die Bodenfreiheit zwischen Drehscheiben und Untergrund mindestens 30 cm bei losem Füllmaterial und 40 cm bei festem Bodenmaterial beträgt, z. B. synthetischer Belag ,
- die Oberfläche der Karussellscheibe glatt und frei von Hindernissen ist,
- Ecken und Übergänge gerundet sind,
- das Gerät gekennzeichnet ist.