Das Springen und Spielen auf elastischen Untergründen hat einen hohen Aufforderungscharakter und bietet eine Menge Spaß. Der gesamte Körper wird gekräftigt und die Koordination sowie das Gleichgewichtsgefühl werden in hohem Maße gefördert. Durch die Nutzung von unterschiedlichen Spielideen und Bewegungsformen, lassen sich die Spielmöglichkeiten einfach und kreativ erweitern.
Bodentrampoline werden in der Norm zu Spielplatzgeräten als “Sprunggerät” bezeichnet. Dabei wird unterschieden in kleine Sprunggeräte <1,44 m² und große ≥1,44 m², wobei die Sprungfläche ohne den umlaufenden Einbaurahmen gemeint ist. Der Fallraum zwischen diesen beiden Größen ist unterschiedlich, beim kleinen Sprunggerät ist eine umlaufende Ausdehnung von 1,5 m ausreichend, beim großen Sprunggerät muss dieser mindestens 2 m sein. Der Freiraum oberhalb der Sprungfläche muss mindestens 3,5 m betragen und somit frei von Hindernissen wie z. B. Ästen und Bauteilen sein. Eine Kombination von Sprunggeräten ist möglich, dann ist jedoch der Fallraum gegebenenfalls anzupassen. Wenn die Sprungrichtung nach außerhalb vorgegeben ist, z. B. durch Markierungen auf den Sprungtüchern, so muss der Fallraum in Richtung des Aussprungs mindestens 3 m betragen.
Bei der Aufstellung sind mögliche Gefährdungen durch Überschneidungen angrenzender Spiel- und Verkehrsflächen zu vermeiden. Der Einbau in eine Pflaster- oder Betonfläche ist ohne Fallschutz nicht zulässig, es muss sich mindestens um Oberboden handeln. Empfehlenswert ist insbesondere synthetischer Fallschutz, da loses Material, wie Rindenmulch oder Holzschnitzel, leicht in das Innere der Trampolingrube getragen werden kann. Dies kann wiederum zu kürzeren Wartungsintervallen führen. Bei den Wartungsarbeiten muss sichergestellt sein, dass die erforderliche Tiefe der Sprunggrube erhalten bleibt.
Vor der Beschaffung und dem Einsatz von Bodentrampolinen bzw. Sprunggeräten sind die Herstellerangaben zu berücksichtigen.
Essen auf dem Trampolin ist untersagt, das gilt im Besonderen auch für Kaugummis, Bonbons oder Lollies – es besteht Erstickungsgefahr.