Klettergerüst in Bootsform ©B. Fardel | Unfallkasse NRW

SG Planung, Kauf - Eigenbau, Aufstellung, Nutzung

Planung

Von der Idee, Außen- und Spielflächen kindgerecht, naturnah und sicher zu gestalten, bis zur erfolgreichen Umsetzung der Idee sind viele einzelne Schritte im Projekt Schulhofgestaltung umzusetzen.

  • Phase 1 - Erkunden
    Schulhofumgestaltung bekannt machen, Bestandserfassung und Änderungsbedarf festlegen, Beteiligungsstrukturen entwickeln
  • Phase 2 - Entwickeln
    Beteiligungsprozess organisieren, Erfahrungen anderer nutzen, Vorschläge entwickeln, Fachleute einbeziehen, Präsentation in der Öffentlichkeit
  • Phase 3 - Entscheiden
    Auswahl von Ideen, entwickeln konkreter Planungen, Integration von Fachplanern, Genehmigungen einholen, Beschlussfassung der Schulgremien
  • Phase 4 - Erbauen
    Aktive Mitwirkung von Schülern, Eltern und Lehrer, Aufteilung in Bauabschnitte, Koordination mit Fachfirmen
  • Phase 5 - Erhalten
    Einweihungsfest, Verantwortungsbereiche für die Pflege festlegen, Nutzung des Schulhofs im Schulaltag,Integration externer Pflegeleistungen

Ein Orientierungsrahmen zu einzelnen Planungsschritten ist in den Checklisten zum Projektverlauf und zur Gestaltung von Außen- und Spielflächen aufgelistet.

Kauf und Eigenbau
Aufgang zum Klettergerüst mit Seil©Unfallkasse NRW

Spielplatzgeräte müssen den Anforderungen des  Produktsicherheitsgesetzes und der DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“ entsprechen. Beim Kauf von Spielplatzgeräten muss der Hersteller oder Verkäufer des Gerätes die Einhaltung der genannten Anforderungen bescheinigen und die Spielplatzgeräte müssen deutlich lesbar und dauerhaft entsprechend der Vorgabe aus der  genannten Norm gekennzeichnet werden.

Auf Schulhöfen sind ausschließlich Spielplatzeräte zu verwenden, die diesen Anforderungen entsprechen. Spielgeräte, die für den Heim- und Freizeitgebrauch konstruiert wurden dürfen auf Schulhöfen nicht aufgebaut werden.

In der Aufbauanleitung des Herstellers finden sich detaillierte Vorgaben, wie das Spielplatzgerät aufzustellen ist und welche Anforderungen an erforderliche Fundamente, den Fallschutz und die Sicherheitsbereiche gestellt werden.

Hängebrücke mit Holzstückboden©Unfallkasse NRW

In der Wartungsanleitung müssen Hinweise enthalten sein, wie häufig das Gerät oder seine Bauteile einer Inspektion unterzogen oder gewartet werden muss.

Spielplatzgeräte sind erst dann sicher zu nutzen, wenn alle sicherheitsrelevanten Anforderungen an die Aufstellung und den Betrieb erfüllt sind.

Eigenbau bietet die Möglichkeit einer optimalen individuellen Anpassung an die persönlichen Bedürfnisse und die örtlichen Gegebenheiten.

Der Eigenbau ist immer mit dem Sachkostenträger abzustimmen und es sind die gleichen Anforderungen wie beim Kauf von Spielplatzgeräten einzuhalten. 

Nach der Errichtung und Aufstellung des Spielplatzgerätes empfiehlt sich die Prüfung durch eine sachkundige Person.

Voraussetzungen für Eigenbaumaßnahmen sind Fachwissen, eine fachgerechte Ausführung und die Zusammenarbeit mit einem Sachkundigen ist zu empfehlen.

Eine Beteiligung der Schülerinnen und Schüler spielt eine wichtige Rolle. Eigenarbeit ermöglicht den Heranwachsenden, sich konkret in die Gestaltung ihres unmittelbaren Umfelds einzubringen. Über die Arbeit erleben sie Gemeinschaft positiv und gewinnen Erkenntnisse über die Bauweise. Die Beteiligung führt zur Identifikation mit dem Geschaffenen und kann Vandalismus vorbeugen.


Aufstellung
Klettergerüst mit Sandboden©Unfallkasse NRW

Für die Festlegung des geeigneten Standortes eines Spielplatzgerätes können folgende Aussagen eine Orientierung geben:

  • Spielplatzgeräte und Spielgelegenheiten sollten so aufgestellt und eingerichtet werden, dass sich Sicherheitsbereiche (notwendige Fallräume) nicht mit Hauptlaufwegen oder ähnliches überschneiden.
  • Die Sicherheitsbereiche müssen frei von festen und beweglichen Gegen-ständen oder mobilen Spielgeräten sein. Dieses kann durch die Anordnung mit entsprechenden Abständen erreicht werden.
  • Einige Spielplatzgeräte sollten eher in seperate Bereiche des Außengeländes aufgestellt werden, da hierdurch ein ungewolltes Hineinlaufen in die in Bewegung befindliche Geräteteile, z.  B. Schaukel vermieden wird.
  • die Möglichkeit der Aufsícht muss gewährleistet sein.
  • Spielgeräte lassen sich in Geräte mit hoher und mit geringer Bewegungsaktivität unterscheiden. Entsprechend dem Nutzungskonzept für den Schulhof sind die Geräte den entsprechenden Bereichen zuzuordnen.

Geräte müssen stets so aufgestellt werden, dass die Standsicherheit und die konstruktive Festigkeit des Gerätes den Anforderungen genügen. Bewegliche Elemente sollten gegen Wegrollen, Verschieben oder Umstürzen gesichert sein.

Nutzung
Grafik über Fallraum einer Rutsche©Unfallkasse NRW | DGUV

Spielplatzgeräte werden von Kindern und Jugendlichen in der Regel bestimmungsgemäß, z. B. Rutschen oft aber auch nicht bestimmungsgemäß bespielt, z. B. Beklettern von Rutschflächen, Erhöhung der Nutzerzahl auf Wippen.

Zur Reduzierung von Unfällen dürfen vom Spielplatzgerät selbst keine verstekten Gefährdungen ausgehen, deshalb müssen die Geräte und die Auprallflächen den sicherheitstechnischen Standards entsprechen.

In bestimmten Situationen kann es erforderlich sein, die Anzahl der Nutzer an einem Spielgerät einzuschränken oder aber ein Nutzungsverbot auszusprechen.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn

  • alle Schülerinnen und Schüler gleichzeitig auf eine erhöhte Plattform wollen
  • Schülerinnen und Schüler Bewegungsräume anderer Schüler einschränken
  • die Aufmerksamkeit der Kinder und Jugendlichen durch zu viele Nutzer in hohem Maße reduziert wird
  • Fallräume nicht mehr frei gehalten werden können.
  • der Untergrund in Fallräumen nicht mehr den Anforderungen an die notwendige Falldämpfung entspricht (hartgefrorener Boden)
  • die visuelle routine-Inspektion Gefährdungen für die Kinder vorgefunden hat
  • wenn die Erhaltung der Betriebssicherheit durch die Wartungsarbeiten nicht sichergestellt werden kann.