Gelangen Spritzer von Flüssigkeiten oder Stäube in die Augen, sind die Augen mit ausreichend Wasser von Trinkwasserqualität zu spülen. Daher muss eine geeignete Augennotdusche am Kaltwasseranschluss vorhanden sein, die unverzüglich erreichbar ist.
An Augennotduschen werden folgende Anforderungen gestellt:
- Sie sollen die Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Augenspülvorrichtungen müssen jederzeit „ohne Betätigung“ von zusätzlichen Absperreinrichtungen Wasser führen.
- Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssicher angebracht und leicht zu betätigen sein.
- Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen.
- An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. Eine Wassertemperatur von 15°C ermöglicht eine unterbrechungsfreie Spülung der Augen. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Gefahrstoffreste zu erfassen. Das Spülen muss lange durchgeführt werden, Richtwert sind mindestens 10 Minuten, eine ärztliche Kontrolle des Auges ist unverzüglich durchzuführen.
- Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen.
- Die Augennotdusche muss durch das Sicherheitskennzeichen „Augenspülvorrichtung“ gekennzeichnet sein.
Für flexible Leitungen sollten DVGW-geprüfte Schläuche verwendet werden.
Bewegliche Augennotduschen mit nur einem Spülkopf sind zulässig. Augenspülflaschen sind nicht zulässig.
Eine Funktionsprüfung der Augennotdusche ist wiederkehrend, mindestens einmal monatlich, durchzuführen.
Es hat sich bewährt, die Augendusche für das Reinigen des Spülbeckens oder sonstigen Materialien zu nutzen. Dadurch wird vermieden, dass das Wasser längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert, die Trinkwasserqualität bleibt erhalten und einer Verkeimung wird vorgebeugt.
Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste zu erfassen. Das Spülen muss lang durchgeführt werden, Richtwert sind mindestens 10 Minuten, eine ärztliche Kontrolle des Auges ist unverzüglich durchzuführen.